Aktuelle Meldungen - Wir informieren Sie!

Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen interessante Entscheidungen und rechtliche Neuerungen vor. Außerdem finden Sie hier Hinweise auf Veröffentlichungen von Kanzleimitgliedern, aktuelle Pressemitteilungen sowie Hinweise auf Meldungen in den Medien.

Für die Sendereihe "Mensch, Niederbayer" von "Niederbayern TV" besuchte uns kürzlich Herr Georg Hausmann und sein Team, um mit dem "Juristen, Journalisten und Professor für Medienrecht und Gerichtsberichterstattung" ein Interview zu führen. Wir bedanken uns für die Möglichkeit, dass wir diese beiden Filme über unsere Homepage verlinken dürfen.

Prof. Dr. Ernst Fricke im Gespräch mit Georg Hausmann von Niederbayern TV für die Sendereihe
Prof. Dr. Ernst Fricke im Gespräch mit Georg Hausmann von Niederbayern TV für die Sendereihe "Mensch, Niederbayer"

Der Journalist Georg Hausmann fragt in den Gesprächen, wie der gebürtige Berliner mit seiner Familie nach Niederbayern kam und seine Schulzeit in Landshut und Baden-Württemberg mit dem Abitur 1968 im Albert-Schweitzer-Gymnasium Leonberg verlief. Auch der Weg zur Juristerei und drei seiner Fälle aus einem nun 45-jährigen Anwaltsleben sind ebenso Thema des ersten Teils, wie auch dass Prof. Fricke am Ende des Prozesses gegen den damaligen Landrat des Landkreises Rottal-Inn Ludwig Mayer den Anstoß gab, dass seine Ehefrau Bruni Mayer sich als seine Nachfolgerin bewarb und auf Anhieb gewählt wurde.

In der Zeit vom 26. August - 17. September 2022 gastiert Comoedia Mundi - ein preisgekröntes Zelttheater - auf dem Grieserspitz in Regensburg. Zum Fuhrpark gehört ein historischer Cafe-Wagen mit der Aufschrift "Senza Licenza" (Ohne Lizenz). Dort gibt es vor und nach den Aufführungen Espresso, Kuchen und Getränke.

Comoedia Mundi (c) Fotograf Ralph Brugger
Comoedia Mundi obsiegt im Rechtsstreit gegen das Ordnungsamt der Stadt Regensburg. (Foto: Ralph Brugger)

Die Stadt verhängte wie schon beim letzten Gastspiel im Jahr 2020 umfangreiche Auflagen. Dieses Jahr dürfe Comoedia-Mundi-Chef Fabian Schwarz nur maximal eine Stunde vor und eine Stunde nach der Vorstellung (bis maximal 23 Uhr) den Cafe-Wagen betreiben. Die Begründung der Stadt Regensburg: Bei längerem Betrieb stehe nicht mehr das Theaterspiel im Vordergrund, sondern die Gastronomie. Die Lage am Grieser Spitz sei durch jugendliche Gruppierungen sowieso schon angespannt und durch den Betrieb des Cafe-Wagens würde die Situation noch verschlimmert. Und dass, obwohl es 200 Meter weiter das Freiluftkino Cinema Paradiso samt Freisitzen mit Gastronomiebetrieb gibt.

Die Festschrift zu Ehren von Prof. Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch, herausgegeben von Prof. Dr. Arne von Boetticher, Prof. Dr. Ute Kötter und Prof. Dr. Ingo Palsherm, trägt den Titel "Soziale Arbeit und Recht - Vermittlung zwischen den Welten?". In der Einleitung ist zu lesen, dass mit der Festschrift drei Anlässe gewürdigt werden: "Die Gründung der BAGHR als 'Arbeitsgemeinschaft der Hochschullehrer des Rechts an Fachhochschulen/Fachbereichen des Sozialwesens in der Bundesrepublik Deutschland' im Jahr 1970, die Vereinsgründung im Januar 2000 und der 20-jährige Vereinsvorsitz durch Renate Oxenknecht-Witzsch."

Mit seinem Beitrag "Der Gerichtsbericht als der tägliche Bericht zur Lage der Nation" - zum Spannungsverhältnis zwischen Medienrecht und Sozialrecht bei Medienberichten über Gerichtsverfahren" bedankt sich Herr Prof. Dr. Fricke "als Eichstätter" Stimme für die langjährige gute Zusammenarbeit, "die das Fach "Recht" als wichtigen Bestandteil der Ausbildung an der Fakultät für Soziale Arbeit der Katholischen Universität Eichstätt im besten Sinne vertreten und weiterentwickelt hat".

Am 21. April 2021 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem Verfahren eines Notfallsanitäters gegen den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Landshut.

In diesem wegweisenden Beschluss hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass es "im Rahmen eines akuten "Notfall"-Einsatzes im Lichte des Patientenwohls vollkommen irrelevant sei, ob eine medizinisch indizierte Maßnahme von einem Arzt oder einem ausgebildeten Notfallsanitäter lege artis ins Werk gesetzt wird. Maßgeblich ist allein, dass sie stattfindet(!)."

Sanitäter Verwaltungsgerichtshof Entscheidung
Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette [Photo by camilo jimenez on Unsplash]

In seiner Begründung führte der 12. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs weiter aus: "Die (klarstellende) Entscheidung des Gesetzgebers [red. Einführung von § 2a NotSanG] ist eindeutig: Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."

Im Spannungsverhältnis der Bedeutung von Meinungsfreiheit und Anonymität und der Notwendigkeit einer rechtlichen Regulierung im Online-Raum zeigen sich sowohl die Zusammenhänge und Verbindungen als auch die Differenzen zwischen (Medien-)Ethik und Recht. Wie hängt beides zusammen? Und welche unterschiedlichen Perspektiven kann man auf die beiden Konstrukte haben? Der Journalistik-Professor und Medienethik-Experte Dr. Klaus-Dieter Altmeppen und Prof. Dr. Ernst Fricke, Professor für Medienrecht und Gerichtsberichterstattung diskutieren für den Online-Studienlehrgang "Ethik der digitalen Kommunikation" der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg die oben genannte Fragen und zeigen in ihrem Gespräch eine Reihe von Herausforderungen auf, die mit den digitalen Medien sowohl für die Ethik als auch für die Rechtsprechung einhergehen.

Themengebiet: Ethik & Recht

Klaus-Dieter-Altmeppen (KA): Herr Fricke, im schönen Hofgarten in Eichstätt aber mit durchaus sehr ernsten Themen: Fake News – ein Problem für die Juristen, ein Problem für die Medienethiker. Meiner Meinungsfreiheit generell ein Problem, Wie können Recht und Ethik zusammenkommen, bei diesen Themen? Ergänzen die sich, widersprechen die sich?

Gespräch Prof. Dr. Klaus-Dieter Altmepper und Prof. Dr. Ernst Fricke
Im Gespräch: Der Journalistik-Professor und Medienethik-Experte Dr. Klaus-Dieter Altmeppen und Prof. Dr. Ernst Fricke, Professor für Medienrecht und Gerichtsberichterstattung

Am 25. April 2018 entschied der Bundesfinanzhof in München über die Kfz-Steuerbefreiung von Zugmaschinen eines Zelttheaters. Das für unsere Mandantschaft erwirkte Urteil wurde nunmehr am 11.07.2018 veröffentlicht. Es sei nicht erforderlich, dass der Halter der Zugmaschine ein Reisegewerbe i.S. der §§ 55 ff. der Gewerbeordnung ausübt.

Urteil Bundesfinanzhof Steuerbefreiung Zugmaschinen Schausteller
Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. April 2018 hat das Aktenzeichen III R 40/17.

Der Beklagte und Revisionsbeklagte das Hauptzollamt Nürnberg (HZA) setzte mit Bescheid vom 03.07.2015 die Kfz-Steuer auf 375 € jährlich fest und lehnte damit den Antrag auf Steuerbefreiung ab. Der Einspruch blieb ohne Erfolg (Einspruchsentscheidung vom 21.3.2016).

Die dagegen gerichtete Klage wies das Finanzgericht (FG) als unbegründet zurück. Dabei entschied es gemäß § 94a der Finanzgerichtsordnung (FGO) durch den zum Berichterstatter bestellten Richter ohne mündliche Verhandlung.

Mit der Revision rügt der Kläger, vertreten durch die Kanzlei Prof. Dr. Fricke & Coll. die Verletzung formellen und materiellen Rechts.

In der Ausgabe 1/2018 des Mitgliederjournals des Deutschen Journalistenverbandes Mecklenburg-Vorpommern "KIEK AN" veröffentlichte Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke eine juristische Aufarbeitung der "Causa Dieter Wedel".

KIEK AN - Prof. Dr. Ernst Fricke, Anwalt Medienrecht (c)veronica-benavides|unsplash
Der "Medienpranger" ist in der Entscheidungspraxis des Deutschen Presserats immer häufiger Thema.

Für den Presserat "vorbildliche Verdachtsberichterstattung über einen Fall von hohem öffentlichen Interesse". Andere Medien fragen sich: "Durfte 'Die Zeit' das?". Auch Thomas Fischer, der ehemalige Vorsitzende Richter eines Strafsenats am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, sieht die Berichte als "öffentliches Tribunal" und man dürfe nicht "öffentlich eine rechtliche Schuld behaupten, die nicht auf legitime Weise bewiesen" sei. "Die Grenzen seien fließend; die Möglichkeiten der tendenziösen sozialen Vernichtung unter gleichzeitig treuherzigem Bekenntnis zur 'Unschuldsvermutung' unendlich.", so Thomas Fischer.

In der Rechtsprechung ist es inzwischen ausgekocht, dass den vom Abgasskandal betroffenen Kunden kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche gegen die Autobauer zustehen. So hat beispielhaft das OLG Köln in dem veröffentlichten Beschluss vom 20.12.2017 (Az.: 18 U 112/17) unmissverständlich klargestellt, dass ein Käufer eines Fahrzeugs im Rahmen der üblichen und zu erwartenden Beschaffenheit eines Neuwagenkaufs in jedem Fall davon ausgehen darf, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassungsfähigkeit seines Fahrzeugs auf rechtmäßigem Wege eingehalten wurden. Viele Kunden stehen nun aber vor der Frage, welche Rechte ihnen genau zustehen und wie sie diese durchsetzen können.

In der Fachzeitschrift für versicherungsnehmende Wirtschaft, "Die VersicherungsPraxis", veröffentlichte Wirtschaftsjuristin Carolin Meier, LL.M., kürzlich in der Ausgabe 1/2018 einen Aufsatz mit dem Titel: "Das Fragerecht des Versicherers nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) 2008".

Aufsatz Carolin Meier, LL.M., Fragerecht des Versicherers nach Versicherungsvertragsgesetz

Durch die vorvertragliche Anzeigepflicht soll das Informationsdefizit des Versicherers behoben werden, damit der Versicherer eine sachgerechte Entscheidung über den Vertragsschluss sowie über die einzusetzenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Prämienhöhe treffen kann. Seit der Reformierung des VVG im Jahr 2008 ist der Versicherungsnehmer nicht mehr verpflichtet, spontan alle ihm bekannten Umstände, die für die Gefahrübernahme erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen. Der Versicherer hat seither ausdrücklich nach den Gefahrumständen zu fragen, sofern er später aus den Angaben des Versicherungsnehmers Rechte herleiten will.

Meier, Carolin (2018), Das Fragerecht des Versicherers nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) 2008. In: VersicherungsPraxis 1/2018, S. 16 - 19.

Prof. Dr. Ernst Fricke ist am 17.10.2017 zum Honorarprofessor an der KU ernannt worden. Er ist bereits seit 1988 – mit zwischenzeitlichen Unterbrechungen – Lehrbeauftragter für Medienrecht und Gerichtsberichterstattung am Studiengang Journalistik. „Ernst Fricke ist für uns ein Glücksfall, weil er nicht nur Jurist, sondern auch Journalist ist“, sagte Vizepräsident Markus Eham am Dienstag bei der Übergabe der Ernennungsurkunde. Ernst Fricke war als Student Gerichtsberichterstatter bei der Landshuter Zeitung auf Zeilenhonorarbasis und anschließend während seines Jurastudiums Mitglied der 12. Lehrredaktion der Deutschen Journalistenschule in München. Er ist bis heute immer wieder auch als freier Journalist tätig. Als Gerichtsberichterstatter war er zuletzt als akkreditierter Berichterstatter im Steuerstrafverfahren gegen Uli H.

Ernennung zur Honorarprofessur an der Katholischen Universität Eichstätt
(v.r.) Prof. Dr. Markus Eham (Vizepräsident für Studium und Lehre), überreichte Prof. Dr. Ernst Fricke die Urkunde zur Ernennung als Honorarprofessor gemeinsam mit Prof. Dr. Klaus Meier, Fachsprecher der Journalistik (Foto: Schulte Strathaus/upd).

"Der Name ist Programm: Die Reihe Journalistische Praxis bringt ausschließlich praxisorientierte Lehrbücher für Berufe rund um den Journalismus. Praktiker aus Redaktionen und aus der Journalistenausbildung zeigen, wie´s geht, geben Tipps und Ratschläge.", so die Beschreibung der von Walther von La Roche gegründeten und im Springer Verlag erschienen Reihe "Journalistische Praxis".

In der kürzlich erschienenen neu bearbeiteten 20. Auflage des Klassikers von Walter La Roche mit dem Titel "Einführung in den praktischen Journalismus" haben die Herausgeber Gabriele Hooffacker und Klaus Meier das Werk vor dem Hintergrund des digitalen Journalismus komplett überarbeitet.

Unter dem Titel "Der falsche Mann" erzählt der Autor Christian Schweppe die Geschichte von Alois Schloder und seinem Kampf um Gerechtigkeit und Rehabilitation. Die am 24. Mai 2017 in der ZEIT erschienene Reportage beleuchtet ausführlich die Geschehnisse aus dem Jahr 1972 und die umfangreichen Aufklärungsarbeiten. Nunmehr - 45 Jahre später - ist Alois Schloder auch beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC) rehabilitiert und die Akten in den Archiven wurden abgeändert.

Die Landshuter Eishockeylegende Alois Schloder ist nunmehr auch auf der IOC-Homepage vollständig rehabilitiert. Obwohl Alois Schloder schon im unmittelbaren Anschluss an die Olympischen Winterspiele von 1972 in Sapporo nur wenige Wochen später wegen erwiesener Unschuld vollständig rehabilitiert worden war, hatte das IOC auf seiner Homepage den angeblichen Dopingfall aus dem Jahr 1972 weiter publiziert, ohne den tatsächlichen Sachverhalt erkennbar zu machen. Alois Schloder wurde seinerzeit zum „Dopingopfer“, weil ihm der damalige DEB-Mannschaftsarzt wegen zu niedrigem Blutdrucks das verbotene ephedrinhaltige Präparat RR-plus verordnet hatte (die Pillen standen auf der Olympia-Dopingliste). Als sich die Unschuld von Schloder bereits wenige Wochen später bereits 1972 herausstellte, wurde die vom Eishockey-Weltverband (IIHF) ausgesprochene Sperre von sechs Monaten vor der Weltmeisterschaft 1972 aufgehoben und der Kapitän war dann im April in Prag wieder für die Nationalmannschaft international im Einsatz.

Zuletzt wurde im Februar 2014 anlässlich des angeblichen Dopingfalles der Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle wiederum der untadelige Ruf von Alois Schloder medial beschädigt, als einige Medien titelten: „42 Jahre nach dem Eishockeyspieler Alois Schloder in Sapporo (nahm das Aufputschmittel Ephedrin) hat Deutschland wieder einen Dopingfall bei den Winterspielen“. Dagegen hat sich Schloder mit umfangreicher Korrespondenz seit 2014 gewandt. Alois Schloder hat den IOC-Präsidenten Dr. Thomas Bach selbst angeschrieben und darum gebeten, in allen Veröffentlichungen des IOC zu vermerken, dass „Alois Schloder vom Verdacht des Dopings freigesprochen und vollständig rehabilitiert“ wurde. Sein Vorschlag war, dies mit einer Fußnote auch auf der IOC-Homepage auf einfache Art und Weise durchzusetzen.

Die umfangreiche Korrespondenz von Alois Schloder persönlich und der von ihm beauftragten Kanzlei Prof. Dr. Fricke & Coll. mit dem International Olympic Committee brachte kein Ergebnis, weshalb dann eine Klage zum Landgericht Landshut auf Berichtigung und Ergänzung der Berichterstattung für Alois Schloder gegen das International Olympic Committee unterschriftsreif vorbereitet und mit allen Anlagen und Begründungen im Entwurf dem IOC-Chef Dr. Thomas Bach persönlich überbracht wurde. Die Klageschrift hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke, Landshut, gefertigt, der seinen Freund Alois Schloder schon zuvor erfolgreich gegen Medien, so auch die Bild Zeitung, wegen der gleichen ungerechtfertigten Vorwürfe vertreten hatte. So hat auch die BILD eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinsichtlich des tatsachenwidrigen Vorwurfs abgegeben.

Nach vielen ablehnenden und in der Sache nicht weiterführenden Antwortschreiben hat das IOC erst jetzt Alois Schloder zu einem Treffen im Olympic Studies Center (wo auch die IOC-Archive gehalten werden) eingeladen.

Eine hochrangige Vertreterin des „Olympic Studies Center“ und ein verantwortlicher IOC-Rechtsberater empfingen Alois Schloder und seinen Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke am 03.11.2016 zu einem mehrstündigen Gespräch. Das Ergebnis: Auf der Homepage des IOC kommt Alois Schloder im Kontext von Doping und Ephedrin nicht mehr vor. Aufgrund der rechtlichen Begründungen und dem Namen „Alois Schloder“ in der Klageschrift von Rechtsanwalt Prof. Dr. Fricke sowie der urkundenmäßig nachgewiesenen Unschuld von Alois Schloder schon im Jahr 1972 ist nicht nur die Homepage des IOC -wie vom langjährigen Kapitän der Eishockey-Nationalmannschaft gewünscht- geändert worden sondern das IOC hat auch bei GOOGLE durchgesetzt, dass dort keine automatischen Vervollständigungen bei Suchanfragen im Zusammenhang mit der IOC-Homepage stattfinden können.

Wenige Monate nach seinem 69. Geburtstag hat Alois Schloder also auch in der elektronischen Welt des IOC wieder seine Unschuld erlangt, um die er hart gekämpft hat und über die ansonsten die deutsche Justiz hätte entscheiden müssen. Art.6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gilt aber auch im Sportrecht, „jedermann ist unschuldig, es sei denn er wäre rechtskräftig verurteilt“, freut sich Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke nach der intensiven juristischen Begleitung von Alois Schloder gegenüber dem IOC.

Prof. Dr. Ernst Fricke, Mag. rer. Publ.
Rechtsanwalt
Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Katholischen Universität Eichstätt

Nach dreieinhalb Jahren NSU-Prozess ergreifte Beate Zschäpe am 29.09.2016 das Wort. Was nach Aussage klingt, ist tatsächlich nur eine knappe Erklärung, sagt der Rechtsexperte Ernst Fricke im DW-Interview. Das vollständige Interview finden Sie unter dw.com/de/zsch%C3%A4pe-hat-eigentlich-nichts-gesagt/a-35922800.

DW: Am 313. Verhandlungstag erklingt zum ersten Mal in diesem Prozess die Stimme von Beate Zschäpe. Welche Botschaft sendet die Angeklagte an das Gericht, indem sie so spät aussagt?

Fricke: Es ist aus meiner Sicht gar keine Aussage, sondern eine relativ allgemeine Erklärung gewesen. Eine Aussage hätte bedeutet, dass sie zu den angeklagten Taten etwas gesagt hätte. Das hat sie ja nicht getan.

...was aber noch kommen könnte?

Ich bin kein Hellseher. Ich glaube nur, dass sie diese Erklärung heute wohl kalkuliert abgegeben hat. Und: Wenn sie etwas zu den Taten hätte sagen wollen, dann hätte Sie das heute auch tun können. Sie hatte ja genug Vorlauf und hat auch genügend darüber nachgedacht, ob sie etwas sagen will oder nicht. Das war heute keine Aussage zu den Taten.

Sie verurteile heute, was Uwe Mundlos und Uwe Böhnhard ihren Opfern angetan haben. Will sie die Schuld an zehn Morden alleine den beiden zuschieben?

Da muss man ganz vorsichtig sein. Auch diese Erklärung ist sehr allgemein. Sie selbst hat für sich ja keine Schuld übernommen. Sie hat nicht gesagt: "Wir haben Furchtbares gemacht", sondern hat nur gesagt, sie verurteile, was Mundlos und Böhnhardt den Opfern angetan haben. Insoweit ist diese Frage eigentlich immer noch auf die beiden Herren, ihre ehemaligen Freunde bezogen. Sie hat nicht auf sich als Angeklagte bezogen geantwortet. Also nicht zu den Vorwürfen aus der Anklageschrift ihr gegenüber geantwortet.

Weiterlesen unter: dw.com/de/zsch%C3%A4pe-hat-eigentlich-nichts-gesagt/a-35922800.

Das Onlineportal web.de veröffentlichte am 22.02.2016 zu den Brandanschlägen auf eine Asylbewerberunterkunft in Bautzen ein Interview mit Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke. Rechtsanwalt Prof. Fricke erläutert darin, ab wann aus juristischer Sicht von einem "Terrorakt" gesprochen wird und welche Strafe mutmaßlichen Tätern droht.

Das vollständige Interview können Sie unter dem folgenden Link nachlesen:
web.de/magazine/politik/fluechtlingskrise-in-europa/bautzen-brandanschlag-spricht-terror-fluechtlinge-31368508

Der Ex-EVL-Star Alois Schloder ist noch immer als Dopingsünder verzeichnet - doch seine Unschuld ist seit 1972 erwiesen. Er behaart auf eine Ergänzung der Eintragung seines Falls um die Worte "vollständig rehabilitiert" und erhöht nun mit Unterstützung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke den Druck auf das IOC.

Alois Schloder IOC

Schloder war nicht für den positiven Dopingbefund verantwortlich zu machen. Die Sperre wurde daher vom Eishockey-Weltverband IIHF umgehend aufgehoben, der Landshuter vollständig rehabilitiert. Schloder durfte bereits im April 1972 wieder bei der Weltmeisterschaft mitspielen. 1976 in Innsbruck holte er als Kapitän der deutschen Nationalmannschaft sogar Olympia-Bronze.

Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie das gesamte Team wünscht Ihnen frohe und besinnliche Weihnachten, sowie ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2016.

RA Prof. Dr. Ernst Fricke, RA Dieter J. Maier, RAin Lydia Oberwallner, RA Roman Knöpfle-Schaller, RA Prof. Dr. jur. Dr. phil. Christoph Nix, Isolde Fricke (Mediatorin - ITMH / BM), Carolin Meier, LL.B. (Wirtschaftsjuristin).

Sowie im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Bärbel Tächl, Mirjam Hutzenthaler, Daniela Ammer, Ulrike Heinz, Gerda Ludwig, Philipp Baumann, Sandra Sigl, Jan Kreutzmann, Julia Koch, Anne-Kathrin Dorn und Katharina Herrmann.

Kamelbabys dürfen mit ihren Kamelmüttern weiterreisen, so das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg in einer Eilentscheidung vom 25.08.2015 (Az. RN 4 S 15.1094).

Kamelbabys Zirkus Eilentscheidung Verwaltungsgericht Regensburg

Das Landratsamt Rottal-Inn hat am 03.07.2015 einen Bescheid erlassen, der mit Sofortvollzug einem renommierten Zirkusunternehmen das „Mitführen von zwei jungen Kamelen (Alter 2 Wochen und ca. 2 Monate)“ untersagte. Die Geburt der jungen Kamele ist bei dem Wanderzirkus auf Tournee erfolgt. Nach Meinung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Regensburg begegnet die getroffene Untersagungsverfügung rechtlichen Bedenken. Weder Art. 54 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 könne die Entscheidung tragen, noch § 16 a TierSchG.

Urteil Verwaltungsgericht Freiburg Professor Auswahlverfahren

Unser Mandant hat sich gegen die Ernennung eines Mitbewerbers zum Professor der Besoldungsgruppe W2 gewehrt und eine erneute Auswahlentscheidung begehrt. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat ihm mit Urteil vom 29.07.2015 nun Recht gegeben und die Hochschule verpflichtet über die Bewerbung unseres Mandanten für die an den Konkurrenten vergebene Stelle erneut zu entscheiden und dabei die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Freiburg zu beachten.

BILD Zeitung München vom 27.08.2015 - Simone Ballack Teurer Ärger auf der Haus-Baustelle

Simone Ballack beauftragte ein Unternehmen, hinter ihrem Haus neue Kinderzimmer für ihre drei Söhne zu errichten. Es kam zu Problemen und deshalb beauftragte sie eine neue Firma, weil „das Unternehmen vom Vertrag zurück getreten“ sei, so ihr Anwalt Ernst Fricke. Die alte Firma fordert jetzt 89.000 Euro und beharrt auf einem „gültigen Vertrag“.

Für "FOCUS Online" schreibt Prof. Dr. Fricke regelmäßig über aktuelle mediale Ereignisse. Die Ermittlungen gegen den Blog „netzpolitik.org“ wegen Landesverrat führten zu einem Staatseklat. Generalbundesanwalt Harald Range wurde auf Antrag von Bundesjustizminister Heiko Maas in den Ruhestand versetzt. Aber was bezweckt Heiko Maas damit?

Für "FOCUS Online" schreibt Prof. Dr. Fricke regelmäßig über aktuelle mediale Ereignisse. Im NSU-Prozess haben die Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe (Sturm, Stahl und Heer) ihre Entpflichtung beantragt. Aber geht das so einfach? Prof. Dr. Fricke erläutert in dem Beitrag die rechtlichen Grundlagen und Folgen.

Den Artikel bei FOCUS Online finden Sie hier und im Folgenden:

Die Rechtsanwälte Heer, Stahl und Sturm als Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe wollen ihre Pflicht nicht mehr erfüllen. Sie haben ihre Entpflichtung beantragt. Nach 219 Verhandlungstagen vor dem Oberlandesgericht in München scheinen Animositäten zwischen den „Altpflichtverteidigern“ und dem „Neupflichtverteidiger“ Matthias Grasel diesen Antrag zu tragen. Mit dem Einen redet die Angeklagte, die anderen Verteidiger werden derzeit von ihr ignoriert. Das reicht nach der Rechtsprechung für eine Entpflichtung von Pflichtverteidigern nicht aus.

In der aktuellen Ausgabe (1/2015) der Zeitschrift für Medienethik und Kommunikation in Kirche und Gesellschaft, "Communicatio Socialis" verfasste Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke, zwei Beiträge zu aktuell relevanten Themen aus dem Bereich des Medienrechts.

Communicatio Socialis Heft 1, 2015

Unter dem Titel "Algorithmen und Automaten – ein Rechtsproblem?" (Heft 1/2015, S. 46 ff.), ist nachzulesen, welche rechtlichen Probleme entstehen, wenn Unternehmen Maschinen gegen Menschen bei der Produktion von Onlinetexten, besonders im Bereich des E-Commerce, austauschen. Auch zum Thema der "Autovervollständigung" - beispielsweise bei der Goolge-Suche - gibt der Beitrag einen interessanten Überblick über den aktuellen rechtlichen Stand und weist anhand von Beispielen auf die Gefahr von Persönlichkeitsverletzungen durch Autovervollständigungen hin.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke, stand dem Redakteur Glenn Galea von heute.de mit einer rechtlichen Einschätzung zum Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der GDL Rede und Antwort. "Die Parteien sollten wieder auf Augenhöhe verhandeln - und nicht darauf pochen, wer im Recht ist.", so Prof. Fricke in seinem Statement.

GDL-Streik

heute.de: Die GDL lässt das Ende des derzeitigen Ausstands offen. Ist es damit ein "unbefristeter" Streik und damit womöglich unverhältnismäßig? Oder hat GDL-Chef Claus Weselsky mit dem Begriff "offener" Streik schon genug getan, um ein mögliches Streikverbot zu umgehen?

Ernst Fricke: Ein Streik darf nicht gegen das "Prinzip der Verhältnismäßigkeit" und eine "faire Kampfführung" verstoßen. Die von der Rechtsprechung und Rechtslehre entwickelten Anforderungen an einen rechtmäßigen Streik werden bislang erfüllt. Selbst die Wahl des Zeitpunkts der "Pfingstferien" verstößt nicht gegen diese verfassungsrechtlich garantierten Prinzipien.

Vor allem in den Jahren 2002 bis 2010 verwendeten Banken und Sparkassen in ihren Immobiliendarlehensverträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18. März 2014, Az.: II ZR 109/13) eröffnen diese mangelhaften Widerrufsbelehrungen den Kreditnehmern auch noch viele Jahre nach Abschluss der Darlehensverträge die Chance des Widerrufs. Dabei entfällt die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung und die Kreditnehmer erhalten die Möglichkeit der Umschuldung der Immobilienfinanzierung durch ein neues Darlehen zu den aktuellen Niedrigzinssätzen.

Gerne prüfen wir die Widerrufsbelehrung Ihrer Immobiliendarlehensverträge anhand der höchstrichterlichen Entscheidungen. Mit der Kanzlei Prof. Dr. Fricke & Coll. steht Ihnen ein zuverlässiger und kompetenter Partner zur Seite. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Kanzlei in Landshut.

Eishockey-Legende kämpft um seine Ehre: Das IOC führt ihn seit Jahrzehnten als "Doping"-Sünder". Zusammen mit Prof. Dr. Ernst Fricke kämpft Alois Schloder um seine Ehre und geht gegen das IOC vor.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier:

Landshuter Wochenblatt, v. 8.4.2015, Tobias Grießer, "Doping-Opfer Alois Schloder:'Ich will endlich meine Ruhe!', www.wochenblatt.de/299904"

Im Steuerprozess gegen Uli Hoeneß war Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke an allen Verhandlungstagen als Berichterstatter und Experte für mehrere deutsche Medien vor Ort ( TV- und Hörfunk und Print- und Onlinemedien). Neben dem Bayerischen Rundfunk, dem Sender Phoenix und FOCUS Online stand Prof. Ernst Fricke auch dem TV-Sender n-tv für ein Interview zur Verfügung. Das Gespräch, welches auf n-tv.de am 15.03.2014 und im Mitgliederjournal des DJV-LV M-V, KIEK AN! in der Ausgabe 1/2014 veröffentlicht wurde, können Sie hier im Folgenden nachlesen:

Unter dem Titel „Gut Ding braucht Weile – der Rechtsstaat, die Öffentlichkeit und die Kritik an der Justiz“ veröffentlichte Prof. Dr. Ernst Fricke einen Buchbeitrag in dem aktuellen Buch der Herausgeber Sascha Pommrenke und Marcus B. Klöckner, das vor wenigen Tagen im Westend Verlag erschienen ist.

Seit Mai 2013 ist Prof. Dr. Fricke Gastautor für das Nachrichtenportal FOCUS online. Er schreibt in regelmäßigen Abständen zu den Themengebieten Gerichtsberichterstattung, Medien, Recht und Politik. Die bisher veröffentlichten Gastbeiträge finden Sie hier: http://www.focus.de/intern/impressum/autoren/ernst-fricke_auid_6786.html

Der NSU-Prozess am OLG München und die umstrittene Journalistenakkreditierung als Rechtsproblem

Im Streit um die Journalistenakkreditierung zum NSU-Prozess nahm Rechtsanwalt Prof. Dr. Fricke im deutsch-türkischen Journal (dtj) und der Tageszeitung ZAMAN Stellung zu der umstrittenen Journalistenakkreditierung. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Interviews durch das dtj vom 04.04.2013 und der Tageszeitung ZAMAN vom 04.04.2013 und 11.04.2013.

Interview von Prof. Dr. Ernst Fricke vom 04.04.2013 Interview von Prof. Dr. Ernst Fricke vom 11.04.2013

Fehlendes Impressum bei gewerblichen Facebook-Profilen - Abmahnung droht

Nach § 5 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien verschiedene, in dieser Norm genannte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten (sog. Impressumspflicht). Diese Norm wird in der Betriebspraxis gerade im Hinblick auf Facebook-Profile oft übersehen, was zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und einer entsprechenden Kostenhaftung führen kann. Dies zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Regensburg vom 31.01.2013 (Az: 1 HK O 1884/12).

Die Università Cattolica del Sacro Cuore, Campus Piacenza-Cremona, und die Kanzlei Prof. Dr. Fricke & Coll. haben zum 28.11.2012 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Die Kanzlei Prof. Dr. Fricke & Coll. freut sich sehr, künftig Studenten dieser Universität im Rahmen eines Praktikums ausbilden zu dürfen. Die Università Cattolica del Sacro Cuore ist mit ihren fünf Standorten, neben Mailand als Hauptsitz, Brescia, Piacenza und Cremona, Rom sowie Campobasso und insgesamt 14 Fakultäten die größte katholische Universität Europas. Weitere Informationen zur Università Cattolica finden Sie unter www.unicattolica.it. Ansprechpartner ist Herr Prof. Dr. Ernst Fricke.

In der Ausgabe 2/2012 des Mitgliederjournals des Deutschen Journalisten-Verbandes Mecklenburg-Vorpommern („KIEK AN!“) veröffentlichte Prof. Dr. Ernst Fricke eine juristische Stellungnahme zur Frage der Zulässigkeit einer inhaltlichen „Abnahme“ der Stadtteilzeitung „3-Viertel-Report“ durch die Stadt Neubrandenburg. Die eingebürgerte Praxis einer „Abnahme“ der Ausgaben der in Privatrechtsform betriebenen Zeitung 3-Viertel-Report könnte lt. Fricke gegen das Zensurverbot nach Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG verstoßen. Die vollständige Stellungnahme von Prof. Fricke und alles weitere zu diesem Thema aus der KIEK AN! 2/2012 finden Sie hier: KIEK AN!, Ausgabe 2/2012, S. 16 - 18 [PDF]

Auch der Nordkurier berichtete in seiner Regionalausgabe der Neubrandenburger Zeitung vom 14./15.07.2012 unter der Überschrift: "Professor sieht Zensur durch das Rathaus" [PDF]

Der Bundesgerichtshof hat am 19.04.2012 entschieden, dass Internet-Provider die Nutzerdaten bei Urheberrechtsverstößen in Online-Tauschbörsen grundsätzlich offenlegen müssen.

Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat kürzlich in einer bedeutsamen Entscheidung zum Internetrecht festgestellt, dass ein Internet-Provider dem Rechtsinhaber regelmäßig den Namen und die Anschrift der Nutzer einer IP-Adresse mitteilen müsse, die ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine sog. Online-Tauschbörse eingestellt haben (vgl. hierzu Pressemitteilung des BGH Nr. 126/2012 vom 10.08.2012, sowie BGH, Urteil vom 19.04.2012, Az. I ZB 80/11, im Volltext abrufbar unter http://juris.bundesgerichtshof.de). Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Ausgabe vom 14.08.2012) sieht deshalb bereits eine "Abmahnwelle" auf private Nutzer zurollen.

Heute können wir Ihnen die neugestaltete Internetpräsenz der Kanzlei Prof. Dr. Fricke & Coll. präsentieren. Durch ein modernes Content Management System ist die ständige Aktualität der Präsenz gewährleistet.

Das bisherige Internetangebot der Sozietät wurde für den Relaunch komplett überarbeitet und auf das Content Management System Joomla 2.5 migriert. Ein benutzerfreundliches, ergonomisches Design sowie ständig aktuelle Inhalte sorgen jetzt für die adäquate Repräsentation der Kanzlei Prof. Dr. Fricke & Coll. im Internet.

Im Konstanzer Universitätsverlag ist eine neue Auflage des Standardwerks "Recht für Journalisten" von Ernst Fricke erschienen. Die vollständig überarbeitete Neuauflage dient als Hilfe zur selbstständigen Orientierung und richtigen Abwägung unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeit im Journalismus.

In der Ausgabe 2/2011 des Mitgliederjournals des Deutschen Journalisten Verbandes e.V. KIEK AN! ist ein Rechtstipp von Prof. Dr. Ernst Fricke über die Auskunftspflicht städtischer Behörden erschienen.

Es handelt sich um einen Themenband über die Geschichte der Deutschen Anwaltschaft, die sich 1871 mit der "Freiheit der Advokatur" als Programm zu einem freien Verein, dem Deutschen Anwaltverein, zusammengeschlossen hat und die mit der ersten Rechtsanwaltsordnung 1878 und der reichsweiten Einrichtung von Rechtsanwaltskammern 1879 in der beruflichen Selbstverwaltung ihre gesetzliche Anerkennung gefunden hat.