Das Europarecht ist überstaatliches Recht in Europa. Es hat zunehmende Bedeutung für alle BürgerInnen Deutschlands.

Der Begriff gils als Abbild des begrifflichen Daches für mehrere rechtliche Ordnungen (internationale Organisation, die vielfältig miteinander verflochten sind) und zeitgeschichtlich / politisch ihrerseits - ebenso wie EG-/EU-Bestandteil des europäischen Einigungswerkes sind.

Es wird zwischen "Europarecht im weiteren Sinne" und "Europarecht im engeren Sinne" unterschieden. Das Europarecht im engeren Sinne bezeichnet das Recht der Europäischen Union, auch Unionsrecht genannt sowie der Europäischen Atomgesellschaft, die mit der EU konstitutionell verbunden ist. Das Europarecht im weiteren Sinne umfasst darüber hinaus auch das Recht der anderen europäischen internationalen Organisation.

In allen Ländern der Europäischen Union ist das "Europarecht" zu beachten und viele Rechtsfragen werden erst auf europäischer Ebene durch Gerichte letztinstanzlich entschieden.

Wir beraten Sie bei der Suche nach geeigneten Experten für Europareccht. Das gilt auch für Verfahren bei Europäischen Gerichten.