Das Medienrecht ist eine Querschnittsdisziplin, die nicht neben den klassischen Materien Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichem Recht steht, sondern unter ihrem Schirm Einzelaspekte all dieser Gebiete in sich aufnimmt.

Ihre Durchdringung fällt nicht leicht. Das gilt zumal in Zeiten der Konvergenz, mithin in dem aktuell zu beobachtenden Transformationsprozess, bei dem die medialen Subsektoren Rundfunk, Mediendienste, Teledienste sowie die ihrer Verbreitung dienenden Telekommunikationseinrichtungen sich einander annähern und teilweise auch untereinander verschmelzen.

Hinzu tritt der Umstand, dass die Materie nicht nur durch nationale, sondern zunehmend auch durch internationale und hier vor allem europäische Normen und Gerichtsurteile geprägt wird. Diese finden zunehmend Eingang in die nationale Rechtsprechung. Nicht nur dadurch zeichnet sich das Medienrecht durch eine besondere Dynamik aus.