In der Zeit vom 26. August - 17. September 2022 gastiert Comoedia Mundi - ein preisgekröntes Zelttheater - auf dem Grieserspitz in Regensburg. Zum Fuhrpark gehört ein historischer Cafe-Wagen mit der Aufschrift "Senza Licenza" (Ohne Lizenz). Dort gibt es vor und nach den Aufführungen Espresso, Kuchen und Getränke.

Comoedia Mundi (c) Fotograf Ralph Brugger
Comoedia Mundi obsiegt im Rechtsstreit gegen das Ordnungsamt der Stadt Regensburg. (Foto: Ralph Brugger)

Die Stadt verhängte wie schon beim letzten Gastspiel im Jahr 2020 umfangreiche Auflagen. Dieses Jahr dürfe Comoedia-Mundi-Chef Fabian Schwarz nur maximal eine Stunde vor und eine Stunde nach der Vorstellung (bis maximal 23 Uhr) den Cafe-Wagen betreiben. Die Begründung der Stadt Regensburg: Bei längerem Betrieb stehe nicht mehr das Theaterspiel im Vordergrund, sondern die Gastronomie. Die Lage am Grieser Spitz sei durch jugendliche Gruppierungen sowieso schon angespannt und durch den Betrieb des Cafe-Wagens würde die Situation noch verschlimmert. Und dass, obwohl es 200 Meter weiter das Freiluftkino Cinema Paradiso samt Freisitzen mit Gastronomiebetrieb gibt.

Das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg hat mit seinem Beschluss vom 25.08.2022 nun unserer Klage vom 22.08.2022 in vollem Umfang statt gegeben. Das Verwaltungsgericht führt darin aus: "Die Beschränkung der Bewirtung auf eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung und eine Stunde nach deren Ende ist nach summarischer Prüfung rechtswidrig und verletzt den Antragsteller in seinen Rechten." Weiter führt das Gericht aus: "Die Antragsgegnerin (die Stadt Regensburg) bringt zudem vor, dass die Lage auf dem Grieser Spitz nach wie vor angespannt sei. [...] Die Alkohol- und Lärmproblematik insbesondere durch Jugendliche am Grieser Spitz, die sich bereits vor dem Betriebsbeginn des Antragstellers nach den Ausführungen der Antragsgegnerin unabhängig von dem Schankbetrieb des Antragstellers ergeben, sind diesem nicht zuzurechnen."

Laut dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg wurde die grundrechtlich geschützte "Berufsfreiheit" (Art. 12 GG) nicht ausreichend gewürdigt: "Die wirtschaftlichen Interessen des Antragstellers, die durch Art. 12 GG verfassungsrechtlich geschützt sind, wurden im Übrigen von der Antragsgegnerin nicht ausreichend berücksichtigt. Es wird lediglich pauschal ausgeführt, dass diese Interessen zurückstehen müssten. Je weniger intensiv jedoch die Beeinträchtigung der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft ausfallen, desto mehr müssen auch z.B. wirtschaftliche Erwägungen des Antragstellers an Gewinnerzielung in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einbezogen werden."

Eine Grieser Komödie (Pascal Durain, Mittelbayerische Zeitung vom 30.08.2022)
"Eine Grieser Komödie" von Pasacal Durain in der Mittelbayerischen Zeitung. [PDF]

Fabien Schwarz und sein Team freuen sich nun darüber, dass das Verwaltungsgericht Regensburg erneut die harten Auflagen der Stadt Regensburg aufhebt: "Bereits im Jahr 2020 ist das Rechtsamt der Stadt Regensburg mit der Gestattung für unserer Gastronomie am Grieser Spitz durch das Bayerische Verwaltungsgericht in die Schranken gewiesen worden. Wie schon vor zwei Jahren wurde der Bescheid, im Übrigen nach einem halben Jahr Bearbeitungszeit erst einen Tag NACH Beginn der umfangreichen Aufbauten zugestellt, als rechtswidrig erklärt. Die Gebühr ist mit 702.- Euro doppelt so teuer wie jemals in den 40 Jahren des Bestehns des Theaters. Ab jetzt können unsere Gäste und die Anwohner, mit denen wir ein sehr gutes Verhältnis haben, ab 17 Uhr Kaffee und Sonstiges bei uns trinken und das wunderbare Ambiente von Zelt und Wagen genießen."

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