Im Steuerprozess gegen Uli Hoeneß war Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke an allen Verhandlungstagen als Berichterstatter und Experte für mehrere deutsche Medien vor Ort ( TV- und Hörfunk und Print- und Onlinemedien). Neben dem Bayerischen Rundfunk, dem Sender Phoenix und FOCUS Online stand Prof. Ernst Fricke auch dem TV-Sender n-tv für ein Interview zur Verfügung. Das Gespräch, welches auf n-tv.de am 15.03.2014 und im Mitgliederjournal des DJV-LV M-V, KIEK AN! in der Ausgabe 1/2014 veröffentlicht wurde, können Sie hier im Folgenden nachlesen:

Der Medienrechtler Ernst Fricke kann die Medienschelte des Richters im Verfahren gegen Uli Hoeneß nachvollziehen. Allerdings kritisiert er auch die Prozessbeteiligten für ihre Pressearbeit. Vor allem die Verteidigung habe es versäumt, die Journalisten umfassend zu informieren. Auch deshalb sei "so eindimensional" über diesen Prozess berichtet worden, sagt Fricke, der den Hoeneß-Prozess durchgehend im Gerichtssaal verfolgt hat.

n-tv.de: Hat das Urteil Sie überrascht?

Ernst Fricke: Eigentlich nicht. Juristisch hätte sich jede Strafhöhe im Urteil begründen lassen. Von fünf Jahren und sechs Monaten bis zu einer Freiheitsstraße auf Bewährung, wie es die Verteidigung forderte. Ich bin der Meinung, dass das Gericht mit großer Präzision begründet hat, wie man diesen Fall rechtlich sehen kann. Ich hätte es allerdings auch vertretbar gefunden, wenn die Verteidigung Revision eingelegt hätte, um höchstrichterlich klären zu lassen, was eine "missglückte" Selbstanzeige ist und was eine "untaugliche, unwirksame" Selbstanzeige ist. Bisher ist das höchstrichterlich noch nicht geklärt. Auch die Staatsanwaltschaft könnte eine sogenannte "Strafmaßrevision" einlegen, nachdem das Gericht weit unter dem Antrag von fünf Jahren und sechs Monaten Haft blieb. Strafmaßrevisionen haben aber nur selten Erfolg.

Was sagen Sie dazu, dass Uli Hoeneß darauf verzichten will, das Urteil anzufechten?

Er hat sich nach Rücksprache mit seiner Familie dafür entschieden und seine Anwälte angewiesen, keine Revision einzulegen. Es war auch ungewöhnlich, dass der Verteidiger Feigen beim Verlassen des Gerichtssaals die Journalisten bereits informierte: "Wir legen Revision ein". Das hätte doch eine Woche lang nach der Urteilsverkündung überdacht und mit Uli Hoeneß abgestimmt werden können. Seine jetzige Entscheidung verdient großen Respekt. Sie ist ihm sicher nicht leicht gefallen. Er zeigt damit Demut vor dem Urteil des Gerichts und Anstand in der Übernahme der persönlichen Verantwortung für sein steuerliches Fehlverhalten und sein Zocken. Herr Hoeneß hat im Verfahren alle Informationen zur Klärung der steuerlichen Schuld weit über das Maß hinaus, was von den Ermittlungsbehörden selbst hätte geklärt werden können, zur Verfügung gestellt. Er hat nachträglich eine radikale Steuerehrlichkeit an den Tag gelegt. Jetzt akzeptiert er die Strafe für sein Fehlverhalten. Das ist fast schon wieder vorbildlich.

Der Vorsitzende Richter Heindl hat vor seine Urteilsbegründung eine Kritik an den Medien gestellt. Er hat nicht nur Boulevardmedien angegriffen, sondern ausdrücklich auch Qualitätsmedien.

Ich war als Prozessbeobachter und Medienrechtler auch entsetzt, dass Boulevard-Zeitungen und manche dieser Qualitätsmedien jeden Qualitätsstandard haben vermissen lassen. Das passierte zum Beispiel, indem sie Umfragen gemacht haben, "ob und wie lange Hoeneß ins Gefängnis soll". Ein Onlinemedium hat das ausdrücklich "zur Beratung der Schöffen als Laienrichter" veranstaltet. Das alles ist rechtlich und medienethisch nicht in Ordnung. Es liegt in der Vorverurteilung ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung des Artikels 6 der Menschenrechtskonvention für den Angeklagten Ulrich H. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, ist Uli Hoeneß "nicht schuldig" - selbst, wenn er ein Geständnis abgelegt hat. Das andere ist: Qualitätsmedien haben in einer Form über den Vorsitzenden berichtet, die er als höchst unpassend empfunden hat. Der Richter hat gesagt, seine Kammer sei in die "Nähe der Rechtsbeugung" gerückt worden. Ich kann dazu nur sagen: Gerichtsberichterstattung ist eine Kunst, bei der man die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten wahren muss. Das lernen angehende Journalisten an der Katholischen Universität Eichstätt bei mir seit 1989 in den Veranstaltungen zum Medienrecht.

Der Richter hat auch betont, der Prozess wäre exakt so verlaufen, wenn nicht Hoeneß auf der Anklagebank gesessen hätte, sondern ein öffentlich unbekannter Einkommensmillionär - nur dass es dann keine mediale Begleitung gegeben hätte. Glauben Sie auch, dass die Berichterstattung keinen Einfluss auf Verfahren und Urteil hatte?

Medien und Justiz sind in einem demokratischen Rechtsstaat nicht voneinander zu trennen. Aber auch eine fehlerhafte Gerichtsberichterstattung kann ein "gutes Gericht" nicht davon abbringen, die richtige Entscheidung zu treffen. Das war in diesem Prozess der Fall. Das Gericht stand "über den Niederungen des Boulevard". Insofern hat der Vorsitzende aus seiner Sicht richtig argumentiert. Allerdings ist es in der Tat so, dass natürlich auch Beisitzer - also Laienrichter - die Zeitung lesen, Fernsehen schauen oder sich im Internet informieren, und dann durch negative Einflüsse unzulässig belastet und bedrängt werden könnten. Insoweit hat der Vorsitzende Heindl, ein kommunikativer und erkennbar um Gerechtigkeit bemühter Richter, auch für dieses wunderbare Schöffensystem und eine faire Gerichtsberichterstattung gesprochen.

Richter Heindl hat mehrfach kritisiert, dass aus dem Gerichtssaal getwittert wurde. Ist die Verbannung der elektronischen Medien aus Prozessen noch zeitgemäß?

Das denke ich nicht. Man hätte beispielsweise den NSU-Prozess von Anfang an für die vielen Journalisten, die keinen Platz im Saal bekommen haben, in einen Nebensaal übertragen müssen, wo dann Arbeitsbedingungen herrschen, die eine angemessene Berichterstattung ermöglichen. Mit modernen Medien müssen JournalistInnen natürlich vorsichtig und verantwortungsvoll umgehen. Man sollte sie aber auch im Gerichtssaal mit Auflagen zulassen. Was hier allerdings nach "alten Mustern" in der Sitzungsverfügung des Landgerichts München II stand - alle Handys seien auszuschalten, Twittern verboten -, das geht schon sehr weit. Das ist altmodisch und nicht zeitgerecht in einer Mediengesellschaft.

Die Pressearbeit von Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung orientierte sich nicht gerade an den Bedürfnissen der Journalisten: Die Gerichtssprecherin und der Sprecher der Staatsanwaltschaft gaben ihre Erklärungen im Lichthof ab, zu dem die Journalisten, die im Zuschauerraum saßen, keinen Zutritt hatten.

Ich bin der Meinung, dass die Ungleichgewichtigkeit der Medienarbeit im Verhältnis zu den Pressesprechern der Justiz und der Staatsanwaltschaft für Uli Hoeneß, den Teile der Medien schon vorverurteilt hatten, nicht optimal war. Das gilt auch für die räumliche Trennung, die Sie angesprochen haben. Wer als Medienvertreter den abgesperrten Bereich zum Beispiel für einen Gang in die Gerichtskantine verlassen hat, verlor so seinen Platz als Gerichtsberichterstatter im Saal. Die meisten Informationen kamen von der Pressesprecherin des Oberlandesgerichts, Andrea Titz, die natürlich immer sehr aus der richterlichen Sicht spricht - das ist ihre Aufgabe. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ken Heidenreich, informierte aus der Sicht der Anklagebehörde. Nur am ersten Tag wurde die persönliche Erklärung von Herrn Hoeneß in Auszügen an die Medienvertreter verteilt, am letzten Tag eine Gliederung des Plädoyers des Verteidigers Feigen lediglich mit Stichpunkten.

Was hätte eine bessere Pressearbeit aus Sicht der Verteidigung verändert?

Schon 1987 erschien ein Buch "Strafprozessführung über Medien", von Joachim Wagner. Dort ist nachzulesen, dass viele Prozessergebnisse erst durch gute Medienarbeit erreicht werden können. Ich finde, dass die Verteidigung im Verfahren Ulrich H. nicht mit den Pfunden gewuchert hat, die ihr zur Verfügung standen. Auch deshalb haben einige Medien ohne Informationen über den Standpunkt und die rechtliche Positionierung von Uli Hoeneß so eindimensional über diesen Prozess berichtet und den Angeklagten gnadenlos vorverurteilt. Sie haben die Argumente der Verteidigung zur "missglückten, aber wirksamen" strafbefreienden Selbstanzeige einfach nicht gekannt. Angeblich soll sich die Verteidigung gegenüber dem Gericht zu einer entsprechenden "Zurückhaltung" bis zum Urteil verpflichtet haben. Auch das wäre ungewöhnlich.

Sie wollen ein Buch über den Hoeneß-Prozess schreiben. Welchen Titel könnte es haben?

"Hat Uli Hoeneß 'Recht' bekommen?", mit dem Untertitel: "Der Rechtsstaat, die Öffentlichkeit, eine Vorverurteilung durch Medien und der Umgang der Justiz mit geständigen Steuersündern - ein Lehrbeispiel in mehreren Akten".

Mit Prof. Dr. Ernst Fricke sprach Hubertus Volmer von n-tv.de