Rechtsanwalt Dieter J. Maier

Kompetenzfelder

  • Arbeitsrecht
  • Markenrecht
  • Mietrecht
  • Internetrecht
  • Urheberrecht

Kontaktdaten

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Kanzlei Prof. Dr. Fricke & Coll.
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Sekretariat

Mirjam Hutzenthaler
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Ulrike Heinz
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Dieter J. Maier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
(angestellter Rechtsanwalt)

Dieter J. Maier ist ausgebildeter Bankkaufmann und schloss im Jahr 1998 sein Jura-Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität München ab. Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht Landshut und erhielt im Jahr 2000 seine Zulassung als Rechtsanwalt.

Seither ist Herr Rechtsanwalt Maier in der Kanzlei Prof. Dr. Fricke & Coll. tätig. Im Jahr 2004 wurde ihm die Erlaubnis verliehen, den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen.

Er ist Mitglied im Anwaltsverein Landshut e.V. und im Deutschen Anwaltverein. Rechtsanwalt Maier korrespondiert in Deutsch und Englisch.

Ausgewählte Publikationen

  • Entscheidungsrezension: Gefälligkeit und Haftung - LG Kiel, NJW 1998, S. 2539; JuS 2001, S. 746 ff.
  • Mitautor in: Nix/Hegemann/Hemke, Normalvertrag Bühne, Handkommentar, 1. Auflage, Stuttgart 2008, §§ 16 - 20 u. 98 - 101
  • Mitautor in: Nix/Hegemann/Hemke, Normalvertrag Bühne, Handkommentar, 2. Auflage, Stuttgart 2012