Unter Forderungsrecht versteht man Ansprüche aus einem Schuldverhältnis. Die Ansprüche des Gläubigers gegen seinen Schuldner können sich aus Vertrag oder Gesetz ergeben.

Mit Forderungsrecht bezeichnet man das subjektive Recht eine Forderung geltend zu machen. Das BGB verwendet den Begriff allerdings nur im § 335 BGB im Zusammenhang mit einem Leistungsversprechen an Dritte.

Wir machen Forderungen für Gläubiger geltend oder wehren Forderungen gegen Schuldner ab. Auf diesem Gebiet haben wir seit über 35 Jahren intensive Erfahrungen. Unsere Zwangsvollstreckungsabteilung wird von einer erfahrenen Rechtsfachwirtin geleitet.