„Den Schaden melde ich einfach meiner Versicherung, dazu habe ich sie ja abgeschlossen“ – so oder so ähnlich denkt jeder von uns, wenn ihm ein Schadensfall passiert. Jahrelang haben Sie die Versicherungsbeiträge bezahlt und jetzt, nachdem der Schadensfall eingetreten ist, verweigert die Versicherung den Versicherungsschutz. Gerade dieser jetzige Schaden soll nicht von Ihrem Versicherungsvertrag umfasst sein, es liege kein Versicherungsfall oder eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor, lautet häufig die Begründung. Dabei sind Sie z.B. nach einem Unfall oder Brand auf eine schnelle Regulierung Ihres Schadens angewiesen.
Im Bereich des Versicherungsrechts beraten und vertreten wir Sie als Versicherungsnehmer daher bei allen Fragestellungen, welche im Verkehr mit Versicherungsgesellschaften und Versicherungsvermittlern auftreten können.
Dabei beginnt unsere Tätigkeit nicht erst mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag, sondern schon im Vorfeld, etwa bei Fragen zum Abschluss eines Versicherungsvertrags. Wir prüfen für Sie den Versicherungsvertrag sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und sind insbesondere in folgenden Sparten für Sie tätig:
- private Unfallversicherung
- private Krankenversicherung und private Krankenzusatzversicherung
- private Pflegeversicherung
- private und betriebliche Rentenversicherung
- Lebensversicherung (Kapitallebensversicherung und Risikolebensversicherung)
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Reiserücktrittsversicherung
- Hausratversicherung
- Gebäudeversicherung
- Kaskoversicherungen
- Reisegepäckversicherung
- Handyversicherung
- Feuerversicherung
- Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung
- Sturmversicherung
- Leitungswasserversicherung
- Elementarschadenversicherung
- Maschinenversicherung
- Elektronikversicherung
- Private Haftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- D&O-Versicherung (Managerhaftpflichtversicherung)
- Produkthaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadenversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Transport- und Speditionsversicherung
- Vertrauensschaden- und Kreditversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
Auch kann Ihnen im Falle einer schlechten Beratung beim Abschluss des Versicherungsvertrags und der daraus resultierenden nicht und nicht vollständigen Leistung durch den Versicherer ein Schadensersatzanspruch gegen den Versicherungsvermittler zustehen, den wir für Sie geltend machen können.
Des Weiteren beraten und vertreten wir auch Versicherungsvermittler etwa zu Fragestellungen der Inanspruchnahme auf Schadensersatz, bei Zulassungsfragen oder der Durchsetzung von Provisions- oder Ausgleichsansprüchen nach dem HGB.
Unsere Tätigkeit für Sie umfasst dabei sowohl die gerichtliche als auch die außergerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.
Ihre Ansprechpartner
- Frau Wirtschaftsjuristin Carolin Diezinger, LL.M. (geb. Meier)
Innere Regensburger Str. 11, 84034 Landshut
Tel. +49 (0)871 925 98 0 - Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke, Mag. rer. publ.
Innere Regensburger Str. 11, 84034 Landshut
Tel. +49 (0)871 925 98 0