Eigentlich wollten Sie nur abends von der Geburtstagfeier bei Freunden nach Hause fahren. Sie haben Alkohol getrunken, waren etwas zu schnell unterwegs und wurden dann prompt von der Polizei bei einer Verkehrskontrolle angehalten. Vielleicht haben Sie unterwegs auch noch einen Unfall verursacht?
Allein dieser kurze Abriss beinhaltet zahlreiche rechtliche Problemstellungen, mit denen man als Verkehrsteilnehmer schnell konfrontiert wird. Straftatbestände wie Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs oder Trunkenheit im Verkehr stehen ebenso im Raum wie zivilrechtliche Schadenersatzansprüche und die Begehung von Ordnungswidrigkeiten. Ferner ist es möglich, dass Ihnen wegen einer seitens der Behörde behaupteten mangelnden Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Entzug der Fahrerlaubnis droht.
Unsere Beratung im Bereich des Verkehrsrechts umfasst:
- Trunkenheitsfahrt (Alkohol, Drogen u.a. berauschende Mittel)
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung
- Nötigung im Straßenverkehr
- überhöhte Geschwindigkeit
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Benutzung eines Mobiltelefons
- Rotlichtverstoß
- Abstandsverstoß
- Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
- Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
- Parkverstöße und Abschleppfälle
Unsere Tätigkeit für Sie umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie auch hinsichtlich Ihrer Rechte als Unfallopfer sowie Ihre Angehörigen.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.
Ihre Ansprechpartner
- Frau Wirtschaftsjuristin Carolin Diezinger, LL.M. (geb. Meier)
Innere Regensburger Str. 11, 84034 Landshut
Tel. +49 (0)871 925 98 0 - Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke, Mag. rer. publ.
Innere Regensburger Str. 11, 84034 Landshut
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