Die Kanzlei Rechtsanwälte Prof. Dr. Fricke & Coll. hat ihren Stammsitz in Landshut und wurde vor über 40 Jahren gegründet. Es gibt weitere Standorte in München und Nürnberg. Wir arbeiten als Team täglich daran, unseren Mandanten zu ihrem Erfolg zu verhelfen - in der außergerichtlichen Beratung, sowie auch vor Gericht und Behörden. » weiter zum Kanzleiprofil
Im Spannungsverhältnis der Bedeutung von Meinungsfreiheit und Anonymität und der Notwendigkeit einer rechtlichen Regulierung im Online-Raum zeigen sich sowohl die Zusammenhänge und Verbindungen als auch die Differenzen zwischen (Medien-)Ethik und Recht. Wie hängt beides zusammen? Und welche unterschiedlichen Perspektiven kann man auf die beiden Konstrukte haben? Der Journalistik-Professor und Medienethik-Experte Dr. Klaus-Dieter Altmeppen und Prof. Dr. Ernst Fricke, Professor für Medienrecht und Gerichtsberichterstattung diskutieren für den Online-Studienlehrgang "Ethik der digitalen Kommunikation" der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg die oben genannte Fragen und zeigen in ihrem Gespräch eine Reihe von Herausforderungen auf, die mit den digitalen Medien sowohl für die Ethik als auch für die Rechtsprechung einhergehen.
Klaus-Dieter-Altmeppen (KA): Herr Fricke, im schönen Hofgarten in Eichstätt aber mit durchaus sehr ernsten Themen: Fake News – ein Problem für die Juristen, ein Problem für die Medienethiker. Meiner Meinungsfreiheit generell ein Problem, Wie können Recht und Ethik zusammenkommen, bei diesen Themen? Ergänzen die sich, widersprechen die sich?
Ernst Fricke (EF): Also, die Antwort ist in jedem Fall: Sie ergänzen sich und beide Seiten sind notwendig. Die Juristen arbeiten ja mit auslegungsbedürftigen, so genannten unbestimmten Rechtsbegriffen und der Inhalt ist dann von der Ethik zu erläutern, zu erklären und deshalb gibt es dann in Gerichtsentscheidungen auch nicht selten Formulierungen, auf die Juristen nur kommen, wenn sie Hilfswissenschaften, zum Beispiel die Ethik, Medienethik mit benutzen. Also die Ethik ist ein wichtiger Teil dieses Miteinanders um Fake News, um Hassmails zu verhindern. Erstmals zu erkennen und dann legitim zu verhindern.
Am 25. April 2018 entschied der Bundesfinanzhof in München über die Kfz-Steuerbefreiung von Zugmaschinen eines Zelttheaters. Das für unsere Mandantschaft erwirkte Urteil wurde nunmehr am 11.07.2018 veröffentlicht. Es sei nicht erforderlich, dass der Halter der Zugmaschine ein Reisegewerbe i.S. der §§ 55 ff. der Gewerbeordnung ausübt.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte das Hauptzollamt Nürnberg (HZA) setzte mit Bescheid vom 03.07.2015 die Kfz-Steuer auf 375 € jährlich fest und lehnte damit den Antrag auf Steuerbefreiung ab. Der Einspruch blieb ohne Erfolg (Einspruchsentscheidung vom 21.3.2016).
Die dagegen gerichtete Klage wies das Finanzgericht (FG) als unbegründet zurück. Dabei entschied es gemäß § 94a der Finanzgerichtsordnung (FGO) durch den zum Berichterstatter bestellten Richter ohne mündliche Verhandlung.
Mit der Revision rügt der Kläger, vertreten durch die Kanzlei Prof. Dr. Fricke & Coll. die Verletzung formellen und materiellen Rechts.
In der Ausgabe 1/2018 des Mitgliederjournals des Deutschen Journalistenverbandes Mecklenburg-Vorpommern "KIEK AN" veröffentlichte Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke eine juristische Aufarbeitung der "Causa Dieter Wedel".
Für den Presserat "vorbildliche Verdachtsberichterstattung über einen Fall von hohem öffentlichen Interesse". Andere Medien fragen sich: "Durfte 'Die Zeit' das?". Auch Thomas Fischer, der ehemalige Vorsitzende Richter eines Strafsenats am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, sieht die Berichte als "öffentliches Tribunal" und man dürfe nicht "öffentlich eine rechtliche Schuld behaupten, die nicht auf legitime Weise bewiesen" sei. "Die Grenzen seien fließend; die Möglichkeiten der tendenziösen sozialen Vernichtung unter gleichzeitig treuherzigem Bekenntnis zur 'Unschuldsvermutung' unendlich.", so Thomas Fischer.