Die Kanzlei Rechtsanwälte Prof. Dr. Fricke & Coll. hat ihren Stammsitz in Landshut und wurde vor über 40 Jahren gegründet. Es gibt weitere Standorte in München und Nürnberg. Wir arbeiten als Team täglich daran, unseren Mandanten zu ihrem Erfolg zu verhelfen - in der außergerichtlichen Beratung, sowie auch vor Gericht und Behörden. » weiter zum Kanzleiprofil
In der Zeit vom 26. August - 17. September 2022 gastiert Comoedia Mundi - ein preisgekröntes Zelttheater - auf dem Grieserspitz in Regensburg. Zum Fuhrpark gehört ein historischer Cafe-Wagen mit der Aufschrift "Senza Licenza" (Ohne Lizenz). Dort gibt es vor und nach den Aufführungen Espresso, Kuchen und Getränke.
Die Stadt verhängte wie schon beim letzten Gastspiel im Jahr 2020 umfangreiche Auflagen. Dieses Jahr dürfe Comoedia-Mundi-Chef Fabian Schwarz nur maximal eine Stunde vor und eine Stunde nach der Vorstellung (bis maximal 23 Uhr) den Cafe-Wagen betreiben. Die Begründung der Stadt Regensburg: Bei längerem Betrieb stehe nicht mehr das Theaterspiel im Vordergrund, sondern die Gastronomie. Die Lage am Grieser Spitz sei durch jugendliche Gruppierungen sowieso schon angespannt und durch den Betrieb des Cafe-Wagens würde die Situation noch verschlimmert. Und dass, obwohl es 200 Meter weiter das Freiluftkino Cinema Paradiso samt Freisitzen mit Gastronomiebetrieb gibt.
Die Festschrift zu Ehren von Prof. Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch, herausgegeben von Prof. Dr. Arne von Boetticher, Prof. Dr. Ute Kötter und Prof. Dr. Ingo Palsherm, trägt den Titel "Soziale Arbeit und Recht - Vermittlung zwischen den Welten?". In der Einleitung ist zu lesen, dass mit der Festschrift drei Anlässe gewürdigt werden: "Die Gründung der BAGHR als 'Arbeitsgemeinschaft der Hochschullehrer des Rechts an Fachhochschulen/Fachbereichen des Sozialwesens in der Bundesrepublik Deutschland' im Jahr 1970, die Vereinsgründung im Januar 2000 und der 20-jährige Vereinsvorsitz durch Renate Oxenknecht-Witzsch."
Mit seinem Beitrag "Der Gerichtsbericht als der tägliche Bericht zur Lage der Nation" - zum Spannungsverhältnis zwischen Medienrecht und Sozialrecht bei Medienberichten über Gerichtsverfahren" bedankt sich Herr Prof. Dr. Fricke "als Eichstätter" Stimme für die langjährige gute Zusammenarbeit, "die das Fach "Recht" als wichtigen Bestandteil der Ausbildung an der Fakultät für Soziale Arbeit der Katholischen Universität Eichstätt im besten Sinne vertreten und weiterentwickelt hat".
Am 21. April 2021 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem Verfahren eines Notfallsanitäters gegen den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Landshut.
In diesem wegweisenden Beschluss hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass es "im Rahmen eines akuten "Notfall"-Einsatzes im Lichte des Patientenwohls vollkommen irrelevant sei, ob eine medizinisch indizierte Maßnahme von einem Arzt oder einem ausgebildeten Notfallsanitäter lege artis ins Werk gesetzt wird. Maßgeblich ist allein, dass sie stattfindet(!)."
In seiner Begründung führte der 12. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs weiter aus: "Die (klarstellende) Entscheidung des Gesetzgebers [red. Einführung von § 2a NotSanG] ist eindeutig: Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sind, sofern (not-)ärztliche Hilfe nicht zeitnah zu erlangen ist und die Voraussetzungen des § 2a Nr. 2 NotSanG vorliegen, eigenverantwortlich handelnder, heilkundlicher Teil der Rettungskette."