Kanzlei Prof. Dr. Fricke & Coll.
Innere Regensburger Str. 11
84034 Landshut
GERMANY
Tel.: +49 (0)8 71 - 9 25 98-0
Fax: +49 (0)871 - 2 28 93
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.kanzlei-fricke.de
Vertretungsberechtigt
Prof. Dr. Ernst Fricke, Innere Regensburger Straße 11, 84034 Landshut
Inhaltlich Verantwortlicher
Prof. Dr. Ernst Fricke, Innere Regensburger Straße 11, 84034 Landshut
Umsatzsteueridentifikationsnummer
DE128877012
Berufshaftpflichtversicherung
Die Rechtsanwälte verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) bei der Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Zulassung
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Prof. Dr. Fricke & Coll. sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen.
RA Prof. Dr. Ernst Fricke, RA Dieter J. Maier, RAin Lydia Oberwallner und RAin Sonja Wannisch gehören der Rechtsanwaltskammer München an (www.rak-muenchen.de).
Berufsrechtliche Regelungen
Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" wurde den Partnern und Mitarbeitern der Kanzlei Prof. Dr. Fricke & Coll., soweit sie die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" tragen, in Deutschland durch den jeweils zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts nach bestandener zweiter juristischer Staatsprüfung und einem besonderen Zulassungsverfahren zuerkannt. Die Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen unterliegen folgenden berufsrechtlichen und gebührenrechtlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung. Diese können auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de oder unter den nachfolgenden Links im Volltext eingesehen werden:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) [auf www.gesetze-im-internet.de]
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) [auf www.brak.de]
- Fachanwaltsordnung (FAO) [auf www.brak.de]
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) [auf www.gesetze-im-internet.de]
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs.4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern/Mandanten besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer München oder Nürnberg (gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer.
Bildnachweise
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