„Deutschland ist ein Volk von Mietern“, war einer der Gründe für ausführliche Regelungen zum Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das am 01.01.1900 in Kraft getreten ist. Das Mietrecht gehört zu den umfassend gesetzlich geregelten Rechtsgebieten in Deutschland.
Wir vertreten Mieter und Vermieter bei rechtlichen Problemen, die das Mietverhältnis betreffen. Rechtliche Probleme, die das Mietverhältnis selbst betreffen, haben insbesondere für den Mieter eine erhebliche Bedeutung. Die Wohnung ist in der Regel der „Lebensmittelpunkt“, der von einer solchen Auseinandersetzung betroffen ist.
Wenn die Vertragsparteien in einem Mietverhältnis eine umfassende Kenntnis ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten haben, lassen sich viele Konflikte zwischen Mieter und Vermieter bereits im Vorfeld vermeiden.
Unsere Kanzlei ist sowohl außergerichtlich bei der Lösung von Konflikten zwischen Mieter und Vermieter mit Erfolg tätig, als auch im gerichtlichen Verfahren. Nur wenn sich eine einvernehmliche Lösung nicht finden lässt, vertreten wir unsere Mandanten in mietrechtlichen Problemen vor dem dafür in der Regel zuständigen Mietgericht / Amtsgericht und auch in Rechtsmittelverfahren.
Wir sind auch bei der Gestaltung von Mietverträgen behilflich. So können durch maßgeschneiderte Mietverträge Auseinandersetzungen ebenfalls vermieden werden. Die in den sogenannten Formularmietverträgen enthaltenen Klauseln unterliegen zum Schutz des Mieters einer strengen Wirksamkeitskontrolle. Nicht selten sind Vereinbarungen über einen Kündigungsverzicht, Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen oder Tierhaltung aus diesen Gründen unwirksam.