Und plötzlich hat es gekracht… egal ob als Autofahrer, Motorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger. Im Straßenverkehr sind wir tagtäglich Gefahren ausgesetzt und unerwartet - oftmals auch unverschuldet - in einen Verkehrsunfall verwickelt. Diese unangenehme Situation lässt sich zwar nicht mehr rückgängig machen, die dann notwendige Unfallschadensregulierung übernehmen wir jedoch gerne.
Die Auseinandersetzung mit der gegnerischen KfZ-Haftpflichtversicherung und ggf. der eigenen Vollkaskoversicherung ist eine zeitaufwändige und in vielen Fällen auch eine nervenraubende Angelegenheit. Denn aus nachvollziehbaren Gründen hat die gegnerische KfZ-Haftpflichtversicherung ein wirtschaftliches Interesse daran, den zu regulierenden Schaden gering zu halten, um Ihnen möglichst wenig bezahlen zu müssen.
Da Ihnen als Unfallopfer in der Regel nicht bekannt ist, welche Ansprüche Ihnen aus dem Verkehrsunfall zustehen, schreiben die KfZ-Haftpflichtversicherungen Sie meist direkt nach der Schadensmeldung durch den Unfallgegner an und stellen einen sog. „Regulierungsbeauftragten“ zur Seite. Dadurch soll verhindert werden, dass Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Denn im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls hat der Unfallgegner bzw. dessen KfZ-Haftpflichtversicherung, auch die durch unsere Beauftragung entstehenden Anwaltskosten zu bezahlen.
Als zentrale Schnittstelle übernehmen wir für Sie die vollständige Schadensregulierung. Wir korrespondieren für Sie mit der gegnerischen KfZ-Haftpflichtversicherung und koordinieren den Einsatz von Spezialisten, wie etwa ärztlichen Gutachtern, Psychologen, KfZ-Werkstätten, Schadensgutachtern.
Neben den offensichtlichen Ansprüchen, wie die Kosten für die Fahrzeugreparatur und Schmerzensgeld, regulieren wir für Sie auch Schadenspositionen, die ohne anwaltliche Hilfe meist übersehen werden, wie z.B.
- Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs (abzgl. Restwert) bei Totalschaden
- Abschlepp- /Entsorgungskosten
- Abmeldekosten für das Unfallfahrzeug und Anmeldekosten für das Neufahrzeug
- Ersatz der unfallbedingten Wertminderung
- Versicherungsnachteile
- Verbringungskosten
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfallentschädigung
- Standgebühren
- Verschrottungskosten
- Vorhaltekosten
- Sachverständigenkosten
- Fahrtkosten zu Ärzten / Physiotherapie
- Haushaltsführungsschaden
- Krankenhauszuzahlung
- Allgemeine Kostenpauschale
- Verdienstausfall
- Kleiderschaden
- Zinsen
Die KfZ-Haftpflichtversicherer spekulieren gerade bei Personenschäden darauf, dass die Geltendmachung Ihnen zustehender Schadenspositionen ohne eine anwaltliche Mithilfe vergessen wird und unterbreiten deshalb in vielen Fällen vorschnell den Geschädigten Abfindungsangebote. Diese mögen sich zwar zunächst ganz gut lesen lassen. Haben Sie jedoch einmal eine Abfindungserklärung unterzeichnet, sind etwaige Folgeschäden oder später auftretende unfallbedingte Schäden mit der Zahlung der Abfindungssumme im Regelfall abgegolten und erledigt. Ein derartiges Angebot bedarf deshalb einer eingehenden anwaltlichen Überprüfung. Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Wir werden sodann schnellstmöglich in einem persönlichen Beratungsgespräch Ihre Ansprüche eruieren und gegenüber der KfZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers außergerichtlich wie auch gerichtlich geltend machen.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Ansprechpartner
- Frau Wirtschaftsjuristin Carolin Diezinger, LL.M. (geb. Meier)
Innere Regensburger Str. 11, 84034 Landshut
Tel. +49 (0)871 925 98 0 - Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke, Mag. rer. publ.
Innere Regensburger Str. 11, 84034 Landshut
Tel. +49 (0)871 925 98 0