Die Festschrift zu Ehren von Prof. Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch, herausgegeben von Prof. Dr. Arne von Boetticher, Prof. Dr. Ute Kötter und Prof. Dr. Ingo Palsherm, trägt den Titel "Soziale Arbeit und Recht - Vermittlung zwischen den Welten?". In der Einleitung ist zu lesen, dass mit der Festschrift drei Anlässe gewürdigt werden: "Die Gründung der BAGHR als 'Arbeitsgemeinschaft der Hochschullehrer des Rechts an Fachhochschulen/Fachbereichen des Sozialwesens in der Bundesrepublik Deutschland' im Jahr 1970, die Vereinsgründung im Januar 2000 und der 20-jährige Vereinsvorsitz durch Renate Oxenknecht-Witzsch."

Mit seinem Beitrag "Der Gerichtsbericht als der tägliche Bericht zur Lage der Nation" - zum Spannungsverhältnis zwischen Medienrecht und Sozialrecht bei Medienberichten über Gerichtsverfahren" bedankt sich Herr Prof. Dr. Fricke "als Eichstätter" Stimme für die langjährige gute Zusammenarbeit, "die das Fach "Recht" als wichtigen Bestandteil der Ausbildung an der Fakultät für Soziale Arbeit der Katholischen Universität Eichstätt im besten Sinne vertreten und weiterentwickelt hat".

Ernst-Fricke-Beitrag-Festschrift-BAGHR-Oxenknecht-Witzsch-2022
Die Festschrift des BAGHR e.V. zu Ehren von Renate Oxenknecht-Witzsch ist im Fachhochschulverlag erschienen.

Über den Beitrag ist in der Einleitung der Veröffentlichung, erschienen im Fachhochschulverlag (Frankfurt/Main) zu lesen: "Prof. Dr. Ernst Fricke legt das Spannungsfeld zwischen Medienrecht und Sozialrecht bei Medienberichten über Gerichtsverfahren dar. Dazu befasst er sich zunächst mit empirischen Ergebnissen zur Gerichtsberichterstattung durch Journalisten und Journalistinnen. Er bezieht aber auch die Veröffentlichung von Entscheidungen durch die Gerichte selbst in seine Überlegungen ein. Fricke kennzeichnet die Besonderheiten der Berichterstattung in der Sozialgerichtsbarkeit, indem er den Öffentlichkeitsgrundsatz und zugehörige Ausnahmen sowie das Sozialgeheimnis und den Sozialdatenschutz erörtert. Er sieht in der Gerichtsberichterstattung eine Herausforderung für Journalistinnen und Journalisten, mit der die Medien die über Art. 20 Abs. 2 GG übertragene "Kontrollfunktion durch Gerichtsöffentlichkeit" erfüllen."

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