Die Festschrift zu Ehren von Prof. Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch, herausgegeben von Prof. Dr. Arne von Boetticher, Prof. Dr. Ute Kötter und Prof. Dr. Ingo Palsherm, trägt den Titel "Soziale Arbeit und Recht - Vermittlung zwischen den Welten?". In der Einleitung ist zu lesen, dass mit der Festschrift drei Anlässe gewürdigt werden: "Die Gründung der BAGHR als 'Arbeitsgemeinschaft der Hochschullehrer des Rechts an Fachhochschulen/Fachbereichen des Sozialwesens in der Bundesrepublik Deutschland' im Jahr 1970, die Vereinsgründung im Januar 2000 und der 20-jährige Vereinsvorsitz durch Renate Oxenknecht-Witzsch."

Mit seinem Beitrag "Der Gerichtsbericht als der tägliche Bericht zur Lage der Nation" - zum Spannungsverhältnis zwischen Medienrecht und Sozialrecht bei Medienberichten über Gerichtsverfahren" bedankt sich Herr Prof. Dr. Fricke "als Eichstätter" Stimme für die langjährige gute Zusammenarbeit, "die das Fach "Recht" als wichtigen Bestandteil der Ausbildung an der Fakultät für Soziale Arbeit der Katholischen Universität Eichstätt im besten Sinne vertreten und weiterentwickelt hat".

In der Rechtsprechung ist es inzwischen ausgekocht, dass den vom Abgasskandal betroffenen Kunden kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche gegen die Autobauer zustehen. So hat beispielhaft das OLG Köln in dem veröffentlichten Beschluss vom 20.12.2017 (Az.: 18 U 112/17) unmissverständlich klargestellt, dass ein Käufer eines Fahrzeugs im Rahmen der üblichen und zu erwartenden Beschaffenheit eines Neuwagenkaufs in jedem Fall davon ausgehen darf, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zulassungsfähigkeit seines Fahrzeugs auf rechtmäßigem Wege eingehalten wurden. Viele Kunden stehen nun aber vor der Frage, welche Rechte ihnen genau zustehen und wie sie diese durchsetzen können.

In der Fachzeitschrift für versicherungsnehmende Wirtschaft, "Die VersicherungsPraxis", veröffentlichte Wirtschaftsjuristin Carolin Meier, LL.M., kürzlich in der Ausgabe 1/2018 einen Aufsatz mit dem Titel: "Das Fragerecht des Versicherers nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) 2008".

Aufsatz Carolin Meier, LL.M., Fragerecht des Versicherers nach Versicherungsvertragsgesetz

Durch die vorvertragliche Anzeigepflicht soll das Informationsdefizit des Versicherers behoben werden, damit der Versicherer eine sachgerechte Entscheidung über den Vertragsschluss sowie über die einzusetzenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Prämienhöhe treffen kann. Seit der Reformierung des VVG im Jahr 2008 ist der Versicherungsnehmer nicht mehr verpflichtet, spontan alle ihm bekannten Umstände, die für die Gefahrübernahme erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen. Der Versicherer hat seither ausdrücklich nach den Gefahrumständen zu fragen, sofern er später aus den Angaben des Versicherungsnehmers Rechte herleiten will.

Meier, Carolin (2018), Das Fragerecht des Versicherers nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) 2008. In: VersicherungsPraxis 1/2018, S. 16 - 19.

"Der Name ist Programm: Die Reihe Journalistische Praxis bringt ausschließlich praxisorientierte Lehrbücher für Berufe rund um den Journalismus. Praktiker aus Redaktionen und aus der Journalistenausbildung zeigen, wie´s geht, geben Tipps und Ratschläge.", so die Beschreibung der von Walther von La Roche gegründeten und im Springer Verlag erschienen Reihe "Journalistische Praxis".

In der kürzlich erschienenen neu bearbeiteten 20. Auflage des Klassikers von Walter La Roche mit dem Titel "Einführung in den praktischen Journalismus" haben die Herausgeber Gabriele Hooffacker und Klaus Meier das Werk vor dem Hintergrund des digitalen Journalismus komplett überarbeitet.

Nach dreieinhalb Jahren NSU-Prozess ergreifte Beate Zschäpe am 29.09.2016 das Wort. Was nach Aussage klingt, ist tatsächlich nur eine knappe Erklärung, sagt der Rechtsexperte Ernst Fricke im DW-Interview. Das vollständige Interview finden Sie unter dw.com/de/zsch%C3%A4pe-hat-eigentlich-nichts-gesagt/a-35922800.

DW: Am 313. Verhandlungstag erklingt zum ersten Mal in diesem Prozess die Stimme von Beate Zschäpe. Welche Botschaft sendet die Angeklagte an das Gericht, indem sie so spät aussagt?

Fricke: Es ist aus meiner Sicht gar keine Aussage, sondern eine relativ allgemeine Erklärung gewesen. Eine Aussage hätte bedeutet, dass sie zu den angeklagten Taten etwas gesagt hätte. Das hat sie ja nicht getan.

...was aber noch kommen könnte?

Ich bin kein Hellseher. Ich glaube nur, dass sie diese Erklärung heute wohl kalkuliert abgegeben hat. Und: Wenn sie etwas zu den Taten hätte sagen wollen, dann hätte Sie das heute auch tun können. Sie hatte ja genug Vorlauf und hat auch genügend darüber nachgedacht, ob sie etwas sagen will oder nicht. Das war heute keine Aussage zu den Taten.

Sie verurteile heute, was Uwe Mundlos und Uwe Böhnhard ihren Opfern angetan haben. Will sie die Schuld an zehn Morden alleine den beiden zuschieben?

Da muss man ganz vorsichtig sein. Auch diese Erklärung ist sehr allgemein. Sie selbst hat für sich ja keine Schuld übernommen. Sie hat nicht gesagt: "Wir haben Furchtbares gemacht", sondern hat nur gesagt, sie verurteile, was Mundlos und Böhnhardt den Opfern angetan haben. Insoweit ist diese Frage eigentlich immer noch auf die beiden Herren, ihre ehemaligen Freunde bezogen. Sie hat nicht auf sich als Angeklagte bezogen geantwortet. Also nicht zu den Vorwürfen aus der Anklageschrift ihr gegenüber geantwortet.

Weiterlesen unter: dw.com/de/zsch%C3%A4pe-hat-eigentlich-nichts-gesagt/a-35922800.

Das Onlineportal web.de veröffentlichte am 22.02.2016 zu den Brandanschlägen auf eine Asylbewerberunterkunft in Bautzen ein Interview mit Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke. Rechtsanwalt Prof. Fricke erläutert darin, ab wann aus juristischer Sicht von einem "Terrorakt" gesprochen wird und welche Strafe mutmaßlichen Tätern droht.

Das vollständige Interview können Sie unter dem folgenden Link nachlesen:
web.de/magazine/politik/fluechtlingskrise-in-europa/bautzen-brandanschlag-spricht-terror-fluechtlinge-31368508

BILD Zeitung München vom 27.08.2015 - Simone Ballack Teurer Ärger auf der Haus-Baustelle

Simone Ballack beauftragte ein Unternehmen, hinter ihrem Haus neue Kinderzimmer für ihre drei Söhne zu errichten. Es kam zu Problemen und deshalb beauftragte sie eine neue Firma, weil „das Unternehmen vom Vertrag zurück getreten“ sei, so ihr Anwalt Ernst Fricke. Die alte Firma fordert jetzt 89.000 Euro und beharrt auf einem „gültigen Vertrag“.

Für "FOCUS Online" schreibt Prof. Dr. Fricke regelmäßig über aktuelle mediale Ereignisse. Die Ermittlungen gegen den Blog „netzpolitik.org“ wegen Landesverrat führten zu einem Staatseklat. Generalbundesanwalt Harald Range wurde auf Antrag von Bundesjustizminister Heiko Maas in den Ruhestand versetzt. Aber was bezweckt Heiko Maas damit?

Für "FOCUS Online" schreibt Prof. Dr. Fricke regelmäßig über aktuelle mediale Ereignisse. Im NSU-Prozess haben die Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe (Sturm, Stahl und Heer) ihre Entpflichtung beantragt. Aber geht das so einfach? Prof. Dr. Fricke erläutert in dem Beitrag die rechtlichen Grundlagen und Folgen.

Den Artikel bei FOCUS Online finden Sie hier und im Folgenden:

Die Rechtsanwälte Heer, Stahl und Sturm als Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe wollen ihre Pflicht nicht mehr erfüllen. Sie haben ihre Entpflichtung beantragt. Nach 219 Verhandlungstagen vor dem Oberlandesgericht in München scheinen Animositäten zwischen den „Altpflichtverteidigern“ und dem „Neupflichtverteidiger“ Matthias Grasel diesen Antrag zu tragen. Mit dem Einen redet die Angeklagte, die anderen Verteidiger werden derzeit von ihr ignoriert. Das reicht nach der Rechtsprechung für eine Entpflichtung von Pflichtverteidigern nicht aus.

In der aktuellen Ausgabe (1/2015) der Zeitschrift für Medienethik und Kommunikation in Kirche und Gesellschaft, "Communicatio Socialis" verfasste Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke, zwei Beiträge zu aktuell relevanten Themen aus dem Bereich des Medienrechts.

Communicatio Socialis Heft 1, 2015

Unter dem Titel "Algorithmen und Automaten – ein Rechtsproblem?" (Heft 1/2015, S. 46 ff.), ist nachzulesen, welche rechtlichen Probleme entstehen, wenn Unternehmen Maschinen gegen Menschen bei der Produktion von Onlinetexten, besonders im Bereich des E-Commerce, austauschen. Auch zum Thema der "Autovervollständigung" - beispielsweise bei der Goolge-Suche - gibt der Beitrag einen interessanten Überblick über den aktuellen rechtlichen Stand und weist anhand von Beispielen auf die Gefahr von Persönlichkeitsverletzungen durch Autovervollständigungen hin.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke, stand dem Redakteur Glenn Galea von heute.de mit einer rechtlichen Einschätzung zum Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der GDL Rede und Antwort. "Die Parteien sollten wieder auf Augenhöhe verhandeln - und nicht darauf pochen, wer im Recht ist.", so Prof. Fricke in seinem Statement.

GDL-Streik

heute.de: Die GDL lässt das Ende des derzeitigen Ausstands offen. Ist es damit ein "unbefristeter" Streik und damit womöglich unverhältnismäßig? Oder hat GDL-Chef Claus Weselsky mit dem Begriff "offener" Streik schon genug getan, um ein mögliches Streikverbot zu umgehen?

Ernst Fricke: Ein Streik darf nicht gegen das "Prinzip der Verhältnismäßigkeit" und eine "faire Kampfführung" verstoßen. Die von der Rechtsprechung und Rechtslehre entwickelten Anforderungen an einen rechtmäßigen Streik werden bislang erfüllt. Selbst die Wahl des Zeitpunkts der "Pfingstferien" verstößt nicht gegen diese verfassungsrechtlich garantierten Prinzipien.

Im Steuerprozess gegen Uli Hoeneß war Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke an allen Verhandlungstagen als Berichterstatter und Experte für mehrere deutsche Medien vor Ort ( TV- und Hörfunk und Print- und Onlinemedien). Neben dem Bayerischen Rundfunk, dem Sender Phoenix und FOCUS Online stand Prof. Ernst Fricke auch dem TV-Sender n-tv für ein Interview zur Verfügung. Das Gespräch, welches auf n-tv.de am 15.03.2014 und im Mitgliederjournal des DJV-LV M-V, KIEK AN! in der Ausgabe 1/2014 veröffentlicht wurde, können Sie hier im Folgenden nachlesen:

Unter dem Titel „Gut Ding braucht Weile – der Rechtsstaat, die Öffentlichkeit und die Kritik an der Justiz“ veröffentlichte Prof. Dr. Ernst Fricke einen Buchbeitrag in dem aktuellen Buch der Herausgeber Sascha Pommrenke und Marcus B. Klöckner, das vor wenigen Tagen im Westend Verlag erschienen ist.

Der NSU-Prozess am OLG München und die umstrittene Journalistenakkreditierung als Rechtsproblem

Im Streit um die Journalistenakkreditierung zum NSU-Prozess nahm Rechtsanwalt Prof. Dr. Fricke im deutsch-türkischen Journal (dtj) und der Tageszeitung ZAMAN Stellung zu der umstrittenen Journalistenakkreditierung. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Interviews durch das dtj vom 04.04.2013 und der Tageszeitung ZAMAN vom 04.04.2013 und 11.04.2013.

Interview von Prof. Dr. Ernst Fricke vom 04.04.2013 Interview von Prof. Dr. Ernst Fricke vom 11.04.2013

In der Ausgabe 2/2012 des Mitgliederjournals des Deutschen Journalisten-Verbandes Mecklenburg-Vorpommern („KIEK AN!“) veröffentlichte Prof. Dr. Ernst Fricke eine juristische Stellungnahme zur Frage der Zulässigkeit einer inhaltlichen „Abnahme“ der Stadtteilzeitung „3-Viertel-Report“ durch die Stadt Neubrandenburg. Die eingebürgerte Praxis einer „Abnahme“ der Ausgaben der in Privatrechtsform betriebenen Zeitung 3-Viertel-Report könnte lt. Fricke gegen das Zensurverbot nach Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG verstoßen. Die vollständige Stellungnahme von Prof. Fricke und alles weitere zu diesem Thema aus der KIEK AN! 2/2012 finden Sie hier: KIEK AN!, Ausgabe 2/2012, S. 16 - 18 [PDF]

Auch der Nordkurier berichtete in seiner Regionalausgabe der Neubrandenburger Zeitung vom 14./15.07.2012 unter der Überschrift: "Professor sieht Zensur durch das Rathaus" [PDF]

Im Konstanzer Universitätsverlag ist eine neue Auflage des Standardwerks "Recht für Journalisten" von Ernst Fricke erschienen. Die vollständig überarbeitete Neuauflage dient als Hilfe zur selbstständigen Orientierung und richtigen Abwägung unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeit im Journalismus.

In der Ausgabe 2/2011 des Mitgliederjournals des Deutschen Journalisten Verbandes e.V. KIEK AN! ist ein Rechtstipp von Prof. Dr. Ernst Fricke über die Auskunftspflicht städtischer Behörden erschienen.