Nach dreieinhalb Jahren NSU-Prozess ergreifte Beate Zschäpe am 29.09.2016 das Wort. Was nach Aussage klingt, ist tatsächlich nur eine knappe Erklärung, sagt der Rechtsexperte Ernst Fricke im DW-Interview. Das vollständige Interview finden Sie unter dw.com/de/zsch%C3%A4pe-hat-eigentlich-nichts-gesagt/a-35922800.

DW: Am 313. Verhandlungstag erklingt zum ersten Mal in diesem Prozess die Stimme von Beate Zschäpe. Welche Botschaft sendet die Angeklagte an das Gericht, indem sie so spät aussagt?

Fricke: Es ist aus meiner Sicht gar keine Aussage, sondern eine relativ allgemeine Erklärung gewesen. Eine Aussage hätte bedeutet, dass sie zu den angeklagten Taten etwas gesagt hätte. Das hat sie ja nicht getan.

...was aber noch kommen könnte?

Ich bin kein Hellseher. Ich glaube nur, dass sie diese Erklärung heute wohl kalkuliert abgegeben hat. Und: Wenn sie etwas zu den Taten hätte sagen wollen, dann hätte Sie das heute auch tun können. Sie hatte ja genug Vorlauf und hat auch genügend darüber nachgedacht, ob sie etwas sagen will oder nicht. Das war heute keine Aussage zu den Taten.

Sie verurteile heute, was Uwe Mundlos und Uwe Böhnhard ihren Opfern angetan haben. Will sie die Schuld an zehn Morden alleine den beiden zuschieben?

Da muss man ganz vorsichtig sein. Auch diese Erklärung ist sehr allgemein. Sie selbst hat für sich ja keine Schuld übernommen. Sie hat nicht gesagt: "Wir haben Furchtbares gemacht", sondern hat nur gesagt, sie verurteile, was Mundlos und Böhnhardt den Opfern angetan haben. Insoweit ist diese Frage eigentlich immer noch auf die beiden Herren, ihre ehemaligen Freunde bezogen. Sie hat nicht auf sich als Angeklagte bezogen geantwortet. Also nicht zu den Vorwürfen aus der Anklageschrift ihr gegenüber geantwortet.

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