„Ohne meinen Anwalt sage ich nichts“ lautet die wichtigste Regel im Strafverfahren – nehmen Sie diese allseits bekannte Floskel ernst!

Egal, ob Sie eine Straftat begangen haben, gegen Sie strafrechtlich ermittelt wird, bei Ihnen eine Hausdurchsuchung vorgenommen werden soll, Sie verhaftet wurden, bereits in U-Haft sitzen oder verurteilt worden sind – Sie haben ein Recht auf unverzügliche Verständigung Ihres Vertrauensanwalts durch die Ermittlungsbehörden/Polizei. Dieses Recht sollten Sie wahrnehmen. Denn schon im Ermittlungsverfahren können Sie zahlreiche Fehler machen, die sich später nur noch schwer oder gar nicht mehr korrigieren lassen.

Mit der frühzeitigen Mandatierung eines Rechtsanwalts können Sie nicht nur eigene Fehler vermeiden, sondern zudem über Ihren Rechtsanwalt positiv auf den Verlauf des Ermittlungsverfahrens Einfluss nehmen. So kann Ihr Strafverteidiger bereits in diesem frühen Stadium des Strafverfahrens tatsächliche und rechtliche Argumente vortragen, welche zur Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft führen können.

Gerne vertreten wir Sie in allen Bereichen des Strafrechts. Egal ob Sie eine Körperverletzung, Diebstahl oder Betrug begangen haben sollen oder wenn gegen Sie wegen eines Tötungsdelikts ermittelt wird – unsere kompetenten Rechtsanwälte sind für Sie der richtige Ansprechpartner. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Rechtsanwälte stellt im Bereich des Strafrechts das Wirtschaftsstrafrecht sowie das Steuerstrafrecht dar. In diesen Bereichen vertreten wir seit über 35 Jahren erfolgreich Unternehmer wie Privatpersonen. Bezüglich steuerlicher Fragestellungen können wir auf die wertvolle Unterstützung unseres Kooperationspartners der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Westermeier Treuhand GmbH vertrauen.

Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen Fragen des Strafrechtsrechts
Sie sind in ein Strafverfahren verwickelt und suchen einen anwaltlichen Beistand? Egal ob Sie vorgeladen, angeklagt oder schon verurteilt wurden und in Berufung oder Revision gehen wollen. Wir vertreten Sie in allen strafrechtlichen Fragen.

Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit sind wir nicht nur auf dem Papier für Sie da, sondern unterstützen Sie persönlich vor Ort bei polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmungen. Sollte gegen Sie bereits Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen worden sein, vertreten wir Sie engagiert und kompetent vor Gericht und sorgen dafür, dass die Justiz Ihre Verfahrensrechte einhält, indem wir beispielsweise Widersprüche gegen unverwertbare Beweise erheben.

Aber nicht nur als Beschuldigter einer Straftat ist es sinnvoll einen Rechtsbeistand hinzu zu ziehen. Sie sind Verletzter, Geschädigter oder Zeuge einer Straftat und wollen z.B. einen Strafantrag stellen oder Opferentschädigung geltend machen? Gerne übernehmen wir auch in diesen Fällen Ihrer Vertretung, indem wir den entsprechenden Strafantrag bei der zuständigen Behörde stellen, Ihre Schadensersatzansprüche geltend machen oder Sie bei Ihrer Zeugenvernehmung als Rechtsbeistand in belastenden Situationen begleiten.

Auch in den folgenden Teilbereichen des Strafrechts stehen wir Ihnen mit unserer Kompetenz und Erfahrung zur Seite:

Umweltstrafrecht

In Zusammenhang mit der anwaltlichen Betreuung diverser Unternehmen ist unsere Kanzlei in Umweltstrafsachen (u.a. § 324 StGB Gewässerverunreinigung, § 325 Luftverunreinigung, § 326 unerlaubte Abfallbeseitigung, § 327 unerlaubtes Betreiben von Anlagen), beratend von den Anfängen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaften und Ordnungsbehörden bis hin zur Vertretung in den Gerichtsinstanzen tätig. Dabei liegt ein Schwerpunkt sowohl in der Beratung hinsichtlich behaupteter Verstöße gegen die Vorschriften des Umweltrechts, z.B. gewerblicher Tätigkeiten des Rohstoffabbaus, als auch im Hinblick auf den behaupteten Abbau ohne notwendige Genehmigungen oder bei behaupteter Überschreitung der genehmigten Tätigkeiten, damit nach den Vorschriften des Ordnungsrechts in den Fachgesetzen, wie dem Bundesimmissionsschutzgesetz und dem Wasserrecht.

Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG)

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist eine komplexe Materie mit vielen Möglichkeiten, welche vom Verteidiger für seinen Mandanten optimal genutzt werden müssen. Dies kann zu einer erheblich milderen Bestrafung führen. Ein großer Teil der Verfahren unserer Strafrechtsabteilung setzt sich mit dem Betäubungsmittelgesetz auseinander. Dabei erfinden wir das Rad nicht neu, sondern schöpfen aus unseren Erfahrungen, da die Frage, ob es sich bei Handel, Schmuggel und Besitz von Drogen um eine geringe oder eine nicht geringe Menge handelt, ob gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, gehandelt wurde, über eine Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe entscheidet.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail und vereinbaren Sie einen Termin in unseren Kanzleiräumen.

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