In der Fachzeitschrift für versicherungsnehmende Wirtschaft, "Die VersicherungsPraxis", veröffentlichte Wirtschaftsjuristin Carolin Meier, LL.M., kürzlich in der Ausgabe 1/2018 einen Aufsatz mit dem Titel: "Das Fragerecht des Versicherers nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) 2008".
Durch die vorvertragliche Anzeigepflicht soll das Informationsdefizit des Versicherers behoben werden, damit der Versicherer eine sachgerechte Entscheidung über den Vertragsschluss sowie über die einzusetzenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Prämienhöhe treffen kann. Seit der Reformierung des VVG im Jahr 2008 ist der Versicherungsnehmer nicht mehr verpflichtet, spontan alle ihm bekannten Umstände, die für die Gefahrübernahme erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen. Der Versicherer hat seither ausdrücklich nach den Gefahrumständen zu fragen, sofern er später aus den Angaben des Versicherungsnehmers Rechte herleiten will.
Meier, Carolin (2018), Das Fragerecht des Versicherers nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) 2008. In: VersicherungsPraxis 1/2018, S. 16 - 19.