In der aktuellen Ausgabe (1/2015) der Zeitschrift für Medienethik und Kommunikation in Kirche und Gesellschaft, "Communicatio Socialis" verfasste Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke, zwei Beiträge zu aktuell relevanten Themen aus dem Bereich des Medienrechts.
Unter dem Titel "Algorithmen und Automaten – ein Rechtsproblem?" (Heft 1/2015, S. 46 ff.), ist nachzulesen, welche rechtlichen Probleme entstehen, wenn Unternehmen Maschinen gegen Menschen bei der Produktion von Onlinetexten, besonders im Bereich des E-Commerce, austauschen. Auch zum Thema der "Autovervollständigung" - beispielsweise bei der Goolge-Suche - gibt der Beitrag einen interessanten Überblick über den aktuellen rechtlichen Stand und weist anhand von Beispielen auf die Gefahr von Persönlichkeitsverletzungen durch Autovervollständigungen hin.
Im zweiten Beitrag mit dem Titel "Rechtliche Probleme des Einsatzes von Drohnen" (Heft 1/2015, S. 52 ff.) führt Prof. Dr. Fricke aus, dass beim gewerblichen Einsatz von Drohnen eine Genehmigung nötig ist.Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind beim Einsatz von Drohnen zu wahren. Es gilt: Wer mit einer Drohne in seinem Wohnbereich gefilmt wird, muss die "Ausspähung" nicht hinnehmen, sofern er auf den Aufnahmen erkennbar ist. Die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" ist bereits seit dem 30.07.2004 in § 201a Strafgesetzbuch (StGB) verankert.