Es handelt sich um einen Themenband über die Geschichte der Deutschen Anwaltschaft, die sich 1871 mit der "Freiheit der Advokatur" als Programm zu einem freien Verein, dem Deutschen Anwaltverein, zusammengeschlossen hat und die mit der ersten Rechtsanwaltsordnung 1878 und der reichsweiten Einrichtung von Rechtsanwaltskammern 1879 in der beruflichen Selbstverwaltung ihre gesetzliche Anerkennung gefunden hat.

Die Deutsche Anwaltschaft macht heute nicht mehr an den Grenzen halt. Sie ist europäischer und internationaler geworden. Der Ruf nach Freiheit und Selbstverwaltung, auch unter veränderten Bedingungen, ist nach wie vor das Markenzeichen des Deutschen Anwaltvereins und seiner Mitglieder.

Der Landshuter Rechtsanwalt Professor Dr. Ernst Fricke hat in diesem Werk das Kapitel "Die Anwaltschaft als Interessengruppe im Prozess der Normgebung" zu verantworten. Fricke kommt zu dem Ergebnis, dass ein Einfluss der Anwaltschaft auf die Gesetzgebung nachweisbar ist und die Anwaltschaft "es von jeher verstand, ihre Interessen und das Gemeinwohl gleich zusetzen und so erfolgreiche Einflussstrategien zu entwickeln". Die Deutsche Anwaltschaft habe insgesamt in Deutschland im Rahmen ihrer Einflussnahme auf die Gesetzgebung offenkundig die von Biedenkopf schon 1992 beschriebenen Kriterien für eine "Sozialpflichtigkeit der Verbände" erfüllt.

Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins Prof. Dr. Wolfgang Ewer formuliert deshalb auch auf dem 61. Deutschen Anwaltstag: "Zwar ist der DAV Anwalt für Anwälte, jedenfalls in erster Linie. Der DAV ist meiner Überzeugung aber mehr: Er ist auch Anwalt des Rechtsstaats. Daher wird der DAV im Zweifel immer auf der Seite des Rechtsstaats und der Freiheit stehen".

Das im Verlag Mohr Siebeck erschienene Werk ist kein Lexikon, wohl aber ein Lesebuch, das Einheit und Vielfalt des Berufs Rechtsanwalt lebendig wiedergibt. Als Parteivertreter, Strafverteidiger, Wirtschaftsrechtler und nicht zuletzt als politischer Parteigänger steht der Rechtsanwalt weniger auf Seiten der Bewahrung als auf Seiten der Veränderung, so der wissenschaftliche Beirat des Vereins Moderne Anwaltsgeschichte in seinem Vorwort zu dem Buch, das der Deutschen Anwaltschaft zum 140. Gründungsjubiläum zum Geschenk gemacht worden sei.

Landshut, den 27.05.2011

Prof. Dr. Ernst Fricke