Kamelbabys dürfen mit ihren Kamelmüttern weiterreisen, so das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg in einer Eilentscheidung vom 25.08.2015 (Az. RN 4 S 15.1094).

Kamelbabys Zirkus Eilentscheidung Verwaltungsgericht Regensburg

Das Landratsamt Rottal-Inn hat am 03.07.2015 einen Bescheid erlassen, der mit Sofortvollzug einem renommierten Zirkusunternehmen das „Mitführen von zwei jungen Kamelen (Alter 2 Wochen und ca. 2 Monate)“ untersagte. Die Geburt der jungen Kamele ist bei dem Wanderzirkus auf Tournee erfolgt. Nach Meinung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Regensburg begegnet die getroffene Untersagungsverfügung rechtlichen Bedenken. Weder Art. 54 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 könne die Entscheidung tragen, noch § 16 a TierSchG.

Nach der fachlichen Aussage einer beamteten Tierärztin, die als Mitautorin eines Kommentars zum Tierschutzgesetz eine renommierte Expertin sei, muss „bei der Aufzucht von Jungtieren dem ausgeprägten Spiel- und Bewegungsbedürfnis Rechnung getragen werden. Weiterhin sei wichtig, dass Jungtiere nicht ohne Altersgenossen aufwachsen. Der Reisebetrieb mit den häufigen Transporten sei mit Stress und einer Gefährdung der Gesundheit für die stressanfälligen Jungtiere verbunden. Maßgeblich sei der jeweilige Einzelfall. Hier sei ein weiteres Jungtier vorhanden. Die Haltungseinrichtungen würden offensichtlich in vollem Umfang den Vorgaben der Leitlinien entsprechen. Für die Annahme, dass die Jungtiere durch den Reisebetrieb großem Stress ausgesetzt seien, gebe es keine ausreichende fachliche Grundlage.“

Die Hauptsacheentscheidung beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg liegt noch nicht vor. Es wurde aber „die aufschiebende Wirkung der Klage vom 22.07.2015 hinsichtlich der Nr. 1 des Bescheids vom 03.07.2015 wiederhergestellt und hinsichtlich Nr. 3 dieses Bescheids angeordnet. Mithin können die Kamelbabys mit ihren Müttern in speziellen Transportwägen alle paar Wochen mit dem Wanderzirkus weiterreisen.

Zum Thema siehe auch:
Zirkusrecht